ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)
27.7.2026
Haftungsausschluss: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden zu Ihrer Erleichterung mithilfe einer Übersetzungssoftware übersetzt. Es wird keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Richtigkeit von Übersetzungen aus dem Englischen in eine andere Sprache übernommen. Der offizielle Text ist die englische Fassung der AGB. Etwaige Abweichungen oder Unterschiede, die bei der Übersetzung entstanden sind, sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung hinsichtlich der Einhaltung oder Durchsetzung. Sollten Fragen zur Richtigkeit der in den übersetzten AGB enthaltenen Informationen auftreten, beziehen Sie sich bitte auf die englische Fassung der AGB, die die rechtsverbindliche Fassung darstellt und immer Vorrang vor den übersetzten Fassungen hat.
VON DEM ÖFFNEN DER VERPACKUNG, DER INSTALLATION DES PRODUKTS, DEM ANKLICKEN VON „ZUSTIMMEN“, „JA“ ODER „AKZEPTIEREN“ ODER DER SONSTIGEN NUTZUNG DES PRODUKTS ERKLÄRT SICH DIE JURISTISCHE PERSON ODER NATÜRLICHE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG ABSCHLIESST, MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. SIE BESTÄTIGEN AUCH, DASS SIE FOLGENDE DOKUMENTE GELESEN UND AKZEPTIERT HABEN:
- NAKIVO-Datenschutzrichtlinie www.nakivo.com/de/support/privacy-policy/; sowie
- WEITERE VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN, DIE MÖGLICHERWEISE FÜR BESTIMMTE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN GELTEN, AUF DIE SIE ZUGREIFEN.
WENN SIE MIT EINER DIESER BEDINGUNGEN ODER UNSERER DATENSCHUTZRICHTLINIEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DAS PRODUKT NICHT. SENDEN SIE DAS PRODUKT UMGEHEND AN NAKIVO ODER ICHEN NAKIVO-VERTRIEBSPARTNER ZURÜCK. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG ABLEHNEN, ERHALTEN SIE KEINE LIZENZ ZUR NUTZUNG DES PRODUKTS.
Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen der juristischen oder natürlichen Person, die diese Vereinbarung abschließt („Kunde“), und der für das jeweilige Gebiet gemäß Abschnitt 20 zuständigen NAKIVO-Gesellschaft („NAKIVO“) geschlossen. Zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen gelten für die Nutzung des Produkts durch den Kunden etwaige weitere Nutzungsbeschränkungen, die in der Installationsanleitung oder den Versionshinweisen des Produkts enthalten sind.
„Gebiet“ bezeichnet das Land, in dem der Kunde die Lizenz erworben hat.
1. ALLGEMEINE DEFINITIONEN
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das NAKIVO oder den Kunden kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit NAKIVO oder dem Kunden steht, wobei sich diese Kontrolle entweder aus (a) einer direkten oder indirekten Beteiligung von mehr als 50 % oder (b) der Befugnis, das Management und die Richtlinien zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken – sei es durch den Besitz von Stimmrechtsaktien, vertraglich oder auf andere Weise –, die derjenigen entspricht, die durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 50 % gewährt wird.
„Dokumentation“ bezeichnet die technischen Veröffentlichungen zur Software, einschließlich Versionshinweisen sowie Referenz-, Benutzer-, Installations-, Systemadministrator- und technischen Handbüchern, die mit dem Produkt bereitgestellt werden.
„Lizenzierte Kapazität“ bezeichnet die in der Bestellung festgelegte Menge jedes lizenzierten Produkts.
„Bestellung“ bezeichnet ein vereinbartes schriftliches oder elektronisches Dokument, das den Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegt und in dem die zu lizenzierenden Produkte und ihre Lizenzierte Kapazität, der zu erwerbende Support und/oder sonstige Dienstleistungen sowie die zu zahlenden Gebühren aufgeführt sind.
„Produkt“ bezeichnet den Objektcode der Software sowie alle begleitenden Dienstleistungen und Dokumentationen, die an den Kunden geliefert werden, einschließlich aller Elemente, die NAKIVO dem Kunden im Rahmen des Supports bereitstellt.
„Dienstleistung“ bezeichnet jede von NAKIVO erbrachte Dienstleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Support, Wartung, Cloud-Backup-Speicher und Cloud-Computing-Dienste.
„Support“ bezeichnet das Support-Dienstleistungsprogramm, wie es in dieser Vereinbarung näher spezifiziert ist.
2. GELTUNGSBEREICH
Lizenzen für Produkte werden ausschließlich durch die Ausführung von Bestellungen gewährt, und Dienstleistungen werden ausschließlich durch die Ausführung von Bestellungen bezogen. Jede Bestellung gilt als eigenständiger Vertrag, der von allen anderen Bestellungen getrennt ist, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist; im Falle eines direkten Widerspruchs zwischen einer Bestellung und den Bestimmungen dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen der Bestellung nur dann Vorrang, wenn die Bestellung von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei ausgeführt wird. Bestellungen im Rahmen dieser Vereinbarung können zwischen (a) NAKIVO oder einem verbundenen Unternehmen von NAKIVO und (b) dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden abgeschlossen werden. In Bezug auf einen Auftrag beziehen sich die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe „NAKIVO“ und „Kunde“ auf die Unternehmen, die diesen Auftrag ausführen; der Auftrag stellt eine zweiseitige Vereinbarung zwischen diesen Unternehmen dar, und NAKIVO stellt dem im Auftrag genannten Kunden die damit verbundenen Lizenz- und Servicegebühren gesondert in Rechnung. Weder der Abschluss dieser Vereinbarung noch irgendeine hierin enthaltene Bestimmung verpflichtet eine der Parteien zum Abschluss eines Auftrags. Falls ein Auftrag von NAKIVO vorgeschlagen wird und als Angebot gilt, ist die Annahme dieses Angebots auf dessen Bedingungen beschränkt. Für den Fall, dass der Kunde von der Einreichung einer Bestellung aus einen Auftrag vorschlägt, lehnt NAKIVO – unabhängig davon, ob NAKIVO diesen Auftrag bestätigt, annimmt oder ganz oder teilweise erfüllt – jegliche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in der Bestellung ab, mit Ausnahme derjenigen, die das Produkt, den Preis und die lizenzierte Kapazität gemäß dieser Vereinbarung festlegen.
3. LIZENZIERUNG
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt NAKIVO dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und unbefristete (sofern in einer Bestellung keine befristete Lizenz vorgesehen ist) Lizenz, wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt, zur Ausübung der folgenden Rechte an dem Produkt und/oder den Dienstleistungen bis zur Höhe der lizenzierten Kapazität: (a) das Produkt zum Zweck der Installation auf Hardware, die sich im Eigentum des Kunden befindet oder von ihm gemietet wurde, in einer Einrichtung zu kopieren, die sich im Eigentum des Kunden befindet oder von ihm kontrolliert wird und im Geltungsbereich liegt; (b) das Produkt und/oder die Dienstleistung ausschließlich für die internen Geschäftsabläufe des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen zu betreiben; und (c) eine Kopie des Produkts ausschließlich zu Archivierungszwecken anzufertigen (zusammenfassend die „Lizenz“). Verbundene Unternehmen dürfen die Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung nutzen und darauf zugreifen, und der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine verbundenen Unternehmen die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
4. EINSCHRÄNKUNGEN
Der Kunde darf nicht: (a) ein Produkt über die geltende Lizenzkapazität hinaus kopieren, betreiben oder nutzen; (b) Eigentums-, Titel-, Marken-, Patent- oder Urheberrechtshinweise („Kennzeichnungen“) von einem Produkt ändern, löschen oder entfernen; (c) ein Produkt oder einen Teil eines Produkts kopieren, ohne alle Kennzeichnungen auf jeder Kopie oder Teilkopie wiederzugeben; (d) ein Produkt disassemblieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode eines Produkts aus dem Objektcode abzuleiten, es sei denn, dies ist ungeachtet dieser Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet, ohne dass ein vertraglicher Verzicht möglich ist; (e) das Produkt oder die Dienstleistung an Dritte vertreiben, vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder zur Verfügung stellen oder es in einem Servicebüro, einer Outsourcing-Umgebung oder zur Verarbeitung von Daten Dritter nutzen; (f) die Ergebnisse von Funktionsbewertungen oder Leistungstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NAKIVO an Dritte weiterzugeben; (g) zu versuchen, einen der Mechanismen der Lizenzierung innerhalb des Produkts zu deaktivieren oder zu umgehen; oder (h) gegen sonstige in der Dokumentation enthaltene Nutzungsbeschränkungen zu verstoßen.
5. ZULÄSSIGE NUTZUNG
Der Kunde darf die Produkte oder Dienste nicht nutzen oder andere dazu ermutigen, fördern, unterstützen oder anweisen, (a) die Produkte oder Dienste für illegale Zwecke zu nutzen; (b) die Produkte oder Dienste für Spam, Kettenbriefe oder andere Zwecke zu nutzen, die die Dienste oder die Netzwerke, über die Sie auf die Dienste zugreifen und diese nutzen, stören könnten; (c) veränderte, irreführende oder falsche Informationen zur Identifizierung der Quelle zu versenden, einschließlich „Spoofing“ oder „Phishing“; (d) auf Konten zuzugreifen oder den Zugriff darauf zu versuchen, für die Sie keine Zugriffsberechtigung besitzen, oder Daten oder Dateien aus solchen Konten zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten oder als Anzeige zu präsentieren; (e) Nutzer, Hosts oder Netzwerke zu stören oder zu beeinträchtigen, beispielsweise durch das Versenden von Viren, Überlastung, Flooding, Spamming oder Mail-Bombing eines Teils der Dienste; (f) die Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu scannen oder zu testen; (g) die Produkte oder Dienste in Verbindung mit Code oder Material zu nutzen, das die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzt; (h) Viren, Würmer, Malware, Trojaner oder andere ähnliche schädliche oder zerstörerische Funktionen zu verbreiten; (i) Maßnahmen zur Sicherheit oder Authentifizierung zu verletzen oder auf andere Weise zu umgehen; (j) auf nicht öffentliche Bereiche oder Schnittstellen der Produkte oder Dienste zuzugreifen, diese zu manipulieren oder zu nutzen, für die Sie nicht lizenziert sind; oder (k) gegen Vorschriften, Richtlinien und Verfahren von Netzwerken zu verstoßen, über die Sie auf die Dienste zugreifen und diese nutzen.
6. GARANTIE FÜR DIE PRODUKTLEISTUNG
NAKIVO gewährleistet, dass: (a) das Produkt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der ersten Bestellung im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert; und (b) NAKIVO hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen im Einklang mit Branchenstandards unternommen, um das Produkt auf Softwareviren zu überprüfen und diese zu entfernen; und (c) mit Ausnahme von Passwörtern, die für den Betrieb des Produkts oder der Dienstleistung erforderlich sein können, hat NAKIVO keinen Code eingefügt, der nicht in der Dokumentation behandelt wird und dazu bestimmt ist, den normalen Betrieb des Produkts oder der Dienstleistung gemäß der Lizenz zu löschen, zu stören oder zu deaktivieren. Diese Gewährleistung gilt nicht für Probleme, die verursacht werden durch: (a) Hardware; oder (b) andere Software als das Produkt; oder (c) die Nutzung des Produkts oder die Nutzung anderer Software als des Produkts ohne Installation der neuesten Software-Updates für Sicherheit und Zuverlässigkeit; oder (d) den Missbrauch des Produkts oder der Dienstleistung; oder (e) die Nutzung des Produkts in einer anderen Weise als in der geltenden Lizenz vorgesehen; oder (f) einer Änderung des Produkts; oder (g) Ansprüchen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden; oder (h) Ansprüchen, die ohne Einhaltung der nachstehend aufgeführten Benachrichtigungs- und Zugangsanforderungen geltend gemacht werden. Diese Gewährleistung erstreckt sich nicht auf: (i) zusätzliche lizenzierte Kapazitäten; (ii) Produkte, die im Rahmen von Supportleistungen bereitgestellt werden; oder (iii) Produkte, die gemäß Abschnitt 12 bereitgestellt werden.
7. BESCHRÄNKTE RECHTSBEHELFE
Die gesamte Haftung von NAKIVO sowie der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Verletzung der vorstehenden Gewährleistung beschränken sich darauf, dass NAKIVO wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Leistung des Produkts im Wesentlichen mit der Dokumentation in Einklang zu bringen, oder das nicht konforme Produkt innerhalb einer angemessenen Frist ersetzt. Kann NAKIVO das Produkt nicht im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktionieren lassen und das Produkt nicht innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeit ersetzen, erstattet NAKIVO dem Kunden den für die Lizenz für dieses Produkt gezahlten Betrag. Die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von NAKIVO gemäß diesem Abschnitt setzen voraus, dass der Kunde NAKIVO während der in Ziffer 6(a) dieser Vereinbarung festgelegten Gewährleistungsfrist Folgendes gewährt: (a) uneingeschränkte Zusammenarbeit; und (b) Zugang zum Produkt zur Klärung etwaiger Ansprüche; sowie (c) Zugang zur Hardware- und Softwareumgebung des Kunden, in der das Produkt betrieben wird; und (d) eine schriftliche Mitteilung an die Rechtsabteilung von NAKIVO, die die Meldung des Anspruchs, eine vollständige Beschreibung der angeblichen Mängel, die ausreicht, um deren Reproduktion in der Entwicklungs- oder Supportumgebung von NAKIVO zu ermöglichen, sowie einen konkreten Verweis auf die Dokumentation enthält, gegen die diese angeblichen Mängel verstoßen.
8. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN WIRD DAS PRODUKT OHNE JEGLICHE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT, UND NAKIVO, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER SCHLIESSEN ALLE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. NAKIVO ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DER BETRIEB DES PRODUKTS UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ALLE MÄNGEL BEHOBEN WERDEN KÖNNEN.
9. ZAHLUNGEN UND LIEFERUNG
Der Kunde zahlt die jeweiligen Lizenz- und/oder Servicegebühren nach Erhalt der Rechnung. Der Kunde zahlt oder erstattet NAKIVO oder, sofern gesetzlich vorgeschrieben, der zuständigen Behörde Steuern jeglicher Art, einschließlich Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, Verbrauchs-, Zoll-, Quell-, Vermögens- und anderer ähnlicher Steuern (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettogewinn von NAKIVO basieren), die im Zusammenhang mit den Lizenz- und/oder Servicegebühren erhoben werden, die diese Steuern nicht enthalten. Bei Produkten, die elektronisch geliefert werden, verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen von NAKIVO, NAKIVO Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass das betreffende Produkt elektronisch empfangen wurde. Nimmt der Kunde ein Produkt in einem nicht-elektronischen Format an, kann eine zusätzliche Gebühr anfallen, und es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, etwaige Umsatz- oder Nutzungssteuerverbindlichkeiten, Strafen und Zinsen zu tragen. Der ausstehende Restbetrag jeder verspäteten Zahlung wird mit einem Zinssatz verzinst, der dem geringeren der folgenden Werte entspricht: 1 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag. Alle Produkte werden auf der Grundlage der Lieferbedingung FCA („Free Carrier“ gemäß Incoterms 2000) ab Versandort lizenziert. Die Produkte gelten als angenommen am Datum, an dem NAKIVO das Produkt an den Kunden liefert, entweder physisch oder durch Bereitstellung von Zugangscodes für das Herunterladen, je nachdem, was zuerst eintritt; diese Annahme hat jedoch keinen Einfluss auf die in dieser Vereinbarung vorgesehene Garantie für die Leistung des Produkts.
10. EIGENTUMSRECHTE UND VERTRAULICHKEIT
(a) NAKIVO, seine verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem Produkt, den Dienstleistungen, dem Support sowie allen damit verbundenen Rechten an geistigem Eigentum und Eigentumsrechten. Das Produkt und die gesamte mit dem Produkt bereitgestellte Software von Drittanbietern sind durch geltende Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, gewerbliche Schutz- und sonstige Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Der Kunde darf keine Produktkennzeichnungen, Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder sonstigen Hinweise vom Produkt entfernen. NAKIVO behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. (b) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle geschützten oder vertraulichen Informationen, die dem Empfänger („Empfänger“) vom Offenlegenden („Offenlegender“) offengelegt werden, und umfassen unter anderem (i) sämtliche Informationen in Bezug auf die Finanzdaten, Kunden, Mitarbeiter, Produkte oder Dienstleistungen des Offenlegenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarecode, Flussdiagramme, Techniken, Spezifikationen, Entwicklungs- und Marketingpläne, Strategien und Prognosen; (ii) in Bezug auf NAKIVO und seine Lizenzgeber das Produkt sowie jegliche mit dem Produkt bereitgestellte Software von Dritten; und (iii) die Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisinformationen zum Produkt. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, von denen der Empfänger nachweisen kann, dass sie: (a) sich bereits vor dem Erhalt vom Offenlegenden rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht bestand; (b) ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt sind oder werden; (c) vom Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten wurden; oder (d) vom oder für den Empfänger eigenständig entwickelt wurden. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nicht an Dritte weitergeben oder die vertraulichen Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung nutzen. Der Empfänger (i) wird hinsichtlich der vertraulichen Informationen des Offenlegenden das gleiche Maß an Sorgfalt und Schutz walten lassen, wie er es hinsichtlich seiner eigenen vertraulichen Informationen tut, und (ii) wird weder direkt noch indirekt vertrauliche Informationen des Offenlegenden offenlegen, kopieren, verbreiten, erneut veröffentlichen oder Dritten Zugang zu diesen gewähren. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Empfänger berechtigt, die vertraulichen Informationen des Offenlegers an seine Mitarbeiter und Beauftragten weiterzugeben, die Kenntnis davon benötigen, sofern diese Mitarbeiter und Beauftragten gesetzlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, die im Wesentlichen den Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen (und in keinem Fall einen geringeren Schutz bieten). (c) Benachrichtigungspflicht. Erhält der Empfänger Kenntnis von einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen des Offenlegenden, so wird der Empfänger den Offenlegenden unverzüglich und umfassend über alle ihm bekannten Tatsachen im Zusammenhang mit dieser unbefugten Nutzung oder Offenlegung in Kenntnis setzen. Sollte der Empfänger oder einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten zudem (von mündlichen Befragungen, schriftlichen Befragungen, Auskunftsersuchen oder Dokumentenanforderungen im Rahmen von Gerichtsverfahren, Vorladungen, zivilrechtliche Ermittlungsanordnung oder durch ein anderes ähnliches Verfahren) zur Offenlegung vertraulicher Informationen des Offenlegenden verpflichtet ist, darf der Empfänger die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nicht offenlegen, ohne dem Offenlegenden zuvor eine wirtschaftlich angemessene schriftliche Vorankündigung zu erteilen, damit der Offenlegende eine Schutzanordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf beantragen oder auf die Einhaltung dieser Bestimmung verzichten kann. In jedem Fall wird der Empfänger wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des Offenlegenden zu wahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zusammenarbeit mit dem Offenlegenden, um eine angemessene Schutzanordnung oder eine andere verlässliche Zusicherung zu erwirken, dass die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NAKIVO den Namen des Kunden in Kundenlisten aufführen darf.
11. SCHADENSERSATZVERZICHT; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. MIT AUSNAHME VON VERSTÖSSEN GEGEN DIE LIZENZ (ABSCHNITT 3), LIZENZBESCHRÄNKUNGEN (ABSCHNITT 4), EIGENTUMSRECHTE UND VERTRAULICHKEIT (ABSCHNITT 10) SOWIE VON ANSPRÜCHEN AUS RECHTSVERLETZUNGEN (ABSCHNITT 13) HAFTEN WEDER DIE PARTEIEN NOCH IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH DIE LIZENZGEBER VON NAKIVO HAFTEN FÜR (A) BESONDERE, INDIREKTE, NEBEN-, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ODER AUS DIESER VEREINBARUNG, DEM SUPPORT, DEM PRODUKT, DIENSTLEISTUNGEN ODER MIT DEM PRODUKT BEREITGESTELLTEN CODES ODER SOFTWARE VON DRITTEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE COMPUTERNUTZUNGSZEIT SOWIE BESCHÄDIGUNG ODER NUTZUNGSAUSFALL VON DATEN), selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, und unabhängig von der Fahrlässigkeit einer Partei oder davon, ob solche Schäden aus einem Anspruch nach dem Delikts- oder Vertragsrecht resultieren, oder (B) Schäden jeglicher Art, deren Höhe den Betrag der tatsächlichen, direkten Schäden bis zur Obergrenze übersteigt. DER BEGRIFF „HÖCHSTBETRAG“ BEDEUTET (I) FALLS NAKIVO DER ZAHLER IST, DEN VON KUNDEN FÜR DIE LIZENZ FÜR DAS PRODUKT, DAS DIESE SCHÄDEN VERURSACHT HAT, GEZAHLTEN BETRAG; UND (II) WENN DER KUNDE DER ZAHLUNGSVERPFLICHTETE IST, DEN HÖHEREN BETRAG AUS DEM VON KUNDEN FÜR DIE LIZENZ FÜR DAS PRODUKT, DAS DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN BETRAG.
12. TESTVERSION UND KOSTENLOSE LIZENZ
NAKIVO kann nach eigenem Ermessen beschließen, dem Kunden Produkte ohne Bestellung und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Produkte gelten als „Produkte“ im Sinne dieser Vereinbarung, mit der Maßgabe, dass (a) sie dem Kunden ausschließlich zu dem Zweck bereitgestellt werden, dass dieser intern prüfen kann, ob er eine kostenpflichtige Lizenz für die Produkte erwerben möchte; und (b) die Lizenzlaufzeit für diese Produkte fünfzehn (15) Tage oder eine andere von NAKIVO festgelegte Anzahl von Tagen beträgt; und (c) die Produkte werden „wie besehen“ und ohne jegliche Gewährleistung oder Support bereitgestellt; und (d) das Produkt darf in keiner Weise produktiv genutzt oder in die Geschäftsprozesse des Kunden integriert werden, es sei denn, es wurde im Rahmen einer Bestellung ausdrücklich lizenziert und bezahlt. NAKIVO ist berechtigt, alle Rechte und Lizenzen des Kunden an diesen Produkten nach eigenem Ermessen durch Mitteilung an den Kunden zu kündigen.
13. VERLETZUNGSANSPRÜCHE
Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen den Kunden geltend macht und behauptet, dass die Nutzung eines Produkts durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung das Patent, das Geschäftsgeheimnis oder das Urheberrecht dieses Dritten verletzt („Verletzungsanspruch“), wird NAKIVO auf eigene Kosten: (a) den Verletzungsanspruch abwehren oder einen Vergleich darüber schließen; und (b) den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen freistellen, die dem Kunden aufgrund einer von dem Produkt verursachten Verletzung rechtskräftig auferlegt werden. Die Verpflichtungen von NAKIVO gemäß diesem Abschnitt werden nicht angewendet, wenn: (a) die Rechtsabteilung von NAKIVO keine unverzügliche, detaillierte schriftliche Mitteilung über die Verletzungsbehauptung vom Kunden erhält; (b) NAKIVO nicht in der Lage ist, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen die Verletzungsbehauptung und alle Verhandlungen über deren Beilegung oder einen Vergleich zu behalten; (c) NAKIVO nicht alle angemessene Unterstützung erhält; oder (d) die Verletzungsklage auf (i) der Nutzung des Produkts und/oder der Dienste in Kombination mit Produkten beruht, die von NAKIVO in der Produktdokumentation nicht genehmigt wurden, (ii) dem Versäumnis des Kunden, Aktualisierungen des Produkts innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Bereitstellung für den Kunden zu nutzen, oder (iii) dem Versäumnis des Kunden, das Produkt gemäß der Bestellung und in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu nutzen. NAKIVO wird den Kunden ohne dessen vorherige Zustimmung nicht im Rahmen eines Vergleichs oder einer Einigung zu einer finanziellen Verpflichtung verpflichten oder im Namen des Kunden ein Geständnis abgeben. Wenn NAKIVO nach eigenem, angemessenen Ermessen feststellt, dass die Nutzung der Produkte aufgrund einer Verletzungsbehauptung oder einer potenziellen Verletzungsbehauptung eingestellt werden sollte, wenn ein zuständiges Gericht dem Kunden aufgrund einer Verletzungsbehauptung die Nutzung eines Produkts untersagt und NAKIVO nicht in der Lage ist, eine solche einstweilige Verfügung auszusetzen oder aufzuheben, oder wenn NAKIVO eine Verletzungsbehauptung zu Bedingungen beilegt, die den Kunden dazu verpflichten würden, die Nutzung des Produkts einzustellen, wird NAKIVO auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen: (a) das Produkt modifizieren oder ersetzen, (b) das Recht zur weiteren Nutzung des Produkts einholen oder (c) falls nach vernünftiger Einschätzung von NAKIVO weder (a) noch (b) wirtschaftlich vertretbar ist, (i) die Lizenz des Kunden für das Produkt im Falle einer Permanenten Lizenz kündigen und (ii) im Falle einer befristeten Lizenz den Kunden von seiner Verpflichtung zur Leistung künftiger Zahlungen für das Produkt freigeben. Dieser Abschnitt enthält die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden und die alleinige Haftung von NAKIVO für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen.
14. KÜNDIGUNG
Jede Partei kann diesen Vertrag nach einer schriftlichen Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen aus eigenem Antrieb mit Wirkung für die Zukunft kündigen; eine solche Kündigung hat jedoch keine Auswirkungen auf Bestellungen, die von den Parteien vor dem Wirksamwerden der Kündigung ausgeführt wurden, und diese Bestellungen bleiben gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam. NAKIVO ist berechtigt: (i) einen Auftrag und die Lizenzen für die Produkte aus diesem Auftrag zu kündigen, wenn der Kunde die im Rahmen dieses Auftrags fälligen Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung von NAKIVO wegen Nichtzahlung begleicht; (ii) einzelne oder alle Bestellungen, Lizenzen für die Produkte und/oder diese Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung oder Nachfrist kündigen, wenn der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO, seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern verletzt oder die Produkte außerhalb des Geltungsbereichs der entsprechenden Lizenzen nutzt; oder (iii) alle Lizenzen und diese Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde einen sonstigen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes durch NAKIVO an den Kunden behebt. Bei Beendigung einer Lizenz wird der Kunde die betreffenden Produkte unverzüglich deinstallieren und deren Nutzung einstellen; auf Verlangen von NAKIVO wird der Kunde diese Produkte unverzüglich zusammen mit der gesamten zugehörigen Dokumentation und allen Kopien an NAKIVO zurückgeben oder deren Vernichtung schriftlich bestätigen. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung – mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen – während eines Zeitraums, in dem die Leistung durch Umstände verzögert wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegen.
15. PRÜFUNG
Auf Anfrage von NAKIVO, die höchstens einmal alle dreißig (30) Tage erfolgen darf, verpflichtet sich der Kunde, NAKIVO periodisch Berichte über die Produktnutzung zu übermitteln, die aus bestimmten Produkten generiert werden (sofern verfügbar), oder schriftliche Berichte, unabhängig davon, ob diese manuell oder elektronisch erstellt wurden, in denen die Nutzung der Produkte durch den Kunden detailliert aufgeführt ist. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, NAKIVO auf dessen Aufforderung hin – höchstens einmal alle neunzig (90) Tage – zu gestatten, während der üblichen Geschäftsstunden eine Prüfung in den Räumlichkeiten des Kunden durchzuführen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sicherzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer solchen Prüfung mitzuwirken und angemessenen Zugang zu seinen Informationen und Systemen zu gewähren. Sollte eine Prüfung ergeben, dass der Kunde die lizenzierte Kapazität für ein Produkt überschritten hat, verpflichtet sich der Kunde, die anfallenden Gebühren für die zusätzliche Kapazität zu zahlen. Übersteigt die zu niedrig angesetzte Kapazität 5 % der lizenzierten Kapazität der betreffenden Produkte, verpflichtet sich der Kunde zudem, die NAKIVO entstandenen angemessenen Kosten für die Durchführung der Prüfung zu tragen.
16. EXPORTKONTROLLEN
Von der Nutzung der Technologie (wie dieser Begriff nachstehend definiert ist) erkennt der Kunde an, dass er für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten sowie aller anderen relevanten Länder in Bezug auf Exporte und Reexporte verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Software-Code (der als NAKIVO-Produkt und/oder -Dienstleistung, im Rahmen von Support oder Wartung oder über andere Dienste bereitgestellt wird), technische Publikationen im Zusammenhang mit dem Software-Code, wie z. B. Versionshinweise sowie Referenz-, Benutzer-, Installations-, Systemadministrator- und technische Handbücher, noch Dienstleistungen (zusammenfassend „Technologie“) unter Verstoß gegen derartige Gesetze und Vorschriften, einschließlich Vorschriften, die den Export in bestimmte gesperrte Länder („gesperrte Länder“) verbieten, oder ohne eine nach diesen geltenden Gesetzen erforderliche schriftliche behördliche Genehmigung. Die Liste der gesperrten Länder kann sich von Zeit zu Zeit ändern und ändert sich tatsächlich. Sie umfasst derzeit Kuba, den Iran, Nordkorea sowie Regionen der Ukraine, die unter der effektiven Kontrolle der Russischen Föderation stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Krim und ausgewählte Gebiete der Regionen Luhansk und Donezk. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, darf die Technologie weder direkt noch indirekt, einschließlich über Fernzugriff, heruntergeladen, lizenziert, übertragen oder auf sonstige Weise exportiert oder reexportiert werden (a) in ein sanktioniertes Land oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner eines sanktionierten Landes; (b) an Personen, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals“ oder „Other Blocked Persons“ des US-Finanzministeriums, der „Denied Persons List“, der „Entity List“ oder der „Unverified List“ des US-Handelsministeriums aufgeführt sind; oder (c) für eine Endverwendung im Zusammenhang mit Proliferation (Atomwaffen, Raketentechnologie oder chemische/biologische Waffen). Durch das Herunterladen, die Lizenzierung und/oder die Nutzung der Technologie versichert und gewährleistet der Kunde, dass: (a) er seinen Sitz nicht in einem gesperrten Land hat, nicht unter dessen Kontrolle steht, nicht in dessen Auftrag handelt und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines gesperrten Landes ist; (b) der Kunde nicht auf einer der oben genannten Listen aufgeführt ist; (c) der Kunde nicht an einer der oben genannten verbotenen Endverwendungen beteiligt ist; und (d) keine US-Bundesbehörde seine Ausfuhrprivilegien ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte zur Nutzung der Technologie unter der Bedingung gewährt werden, dass diese Rechte verfallen, sollte der Kunde gegen diese Bedingungen verstoßen.
Die Verordnung (EU) 2021/821 legt eine Unionsregelung zur Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und des Transfers von Elementen und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck fest. Die Technologie ist ausschließlich für zivile Endverwendungen bestimmt.
Daher verpflichtet sich der Kunde, (a) die Technologie nicht unter Verstoß gegen geltende Ausfuhrkontroll- oder Sanktionsgesetze zu nutzen, auszuführen, wiederauszuführen, zu übertragen, freizugeben oder anderweitig zugänglich zu machen; (b) von ihm kontrollierte Technologie weder direkt noch indirekt an militärische Einrichtungen oder andere Einrichtungen für militärische Zwecke, einschließlich staatlicher Sicherheitskräfte, zu lizenzieren, herunterzuladen oder zu übertragen, sofern dies nach geltendem Recht verboten ist; oder (c) wissentlich Technologie an Endnutzer zur Verwendung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen, die solche Waffen transportieren können, zu übertragen, sofern dies nach geltendem Recht verboten ist; (d) die Technologie an Personen oder Einrichtungen zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die geltenden Sanktionen oder Exportbeschränkungen unterliegen oder sich an einem Standort in einem Land oder Gebiet befinden, das umfassenden Sanktionen unterliegt, es sei denn, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen wurden eingeholt. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften einhalten und alle erforderlichen Export- oder Reexportlizenzen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen einholen wird, bevor er die Technologie überträgt.
Der Kunde verpflichtet sich ferner: (a) keine Technologie an eine in China ansässige Organisation zu exportieren oder zu reexportieren, die sich selbst als „Institut“ oder „Akademie“ bezeichnet; und (b) keine Technologie wissentlich in ein Land zu exportieren oder zu reexportieren, das Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterliegt, ohne zuvor die erforderliche, validierte Genehmigung einzuholen.
17. ANWENDBARES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Nevada, unter Ausschluss der dortigen Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich in seiner Gesamtheit ausgeschlossen.
18. SCHIEDSVERFAHREN
JEGLICHE STREITIGKEITEN, ANSPRÜCHE ODER UNSTIMMIGKEITEN ZWISCHEN DEM KUNDEN UND NAKIVO, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT ERGEBEN ODER DIE AUF EINER VERLETZUNG ODER EINER ANGEBLICHEN VERLETZUNG DIESER VEREINBARUNG BERUHEN, WERDEN IM RAHMEN EINES VERBINDLICHEN SCHIEDSVERFAHRENS IN ENGLISCHER SPRACHE BEIGELEGT. DAS SCHIEDSVERFAHREN FINDET IN NEVADA, CLARK COUNTY, USA, NACH DEN GELTENDEN HANDELS- ODER INTERNATIONALEN REGELN DER AMERICAN ARBITRATION ASSOCIATION STATT. DIE KOSTEN DES SCHIEDSVERFAHRENS WERDEN BIS ZUR FÄLLUNG DES SCHIEDSURTEILS GLEICHMÄSSIG GETRAGEN. DAS GEFALLENE SCHIEDSURTEIL IST FÜR DIE PARTEIEN ENDGÜLTIG UND VERBINDLICH, KANN VOR KEINEM GERICHT ANGEFOCHTEN WERDEN UND KANN VOR JEDEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT VOLLSTRECKT WERDEN. KEINE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG DARF SO AUSGELEGT WERDEN, DASS SIE EINE DER PARTEIEN DARAN HINDERT, BEI EINEM FÜR DIE PARTEIEN UND DEN GEGENSTAND DER STREITIGKEIT ZUSTÄNDIGEN GERICHT EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ZU BEANTRAGEN, SOWEIT DIES ZUM SCHUTZ DER VERTRAULICHEN INFORMATIONEN, EIGENTUMSRECHTE ODER SONSTIGE SCHUTZRECHTE ZU SCHÜTZEN. ALLE SCHIEDSVERFAHREN WERDEN VERTRAULICH DURCHGEFÜHRT, UND DIE IM SCHIEDSVERFAHREN ERFOLGREICHE PARTEI IST BERECHTIGT, IHRE ANGEMESSENEN ANWALTSKOSTEN UND DIE IM ZUSAMMENHANG DAMIT ENTSTANDENEN NOTWENDIGEN KOSTEN VON DER ANDEREN PARTEI WIEDERHERSTELLT ZU BEKOMMEN.
19. BESCHAFFUNGEN DER US-BUNDESBEHÖRDEN
Dieser Abschnitt wird auf alle Beschaffungen des kommerziellen Produkts angewendet, das Gegenstand dieser Vereinbarung ist, von der US-Bundesregierung oder von einem Hauptauftragnehmer oder Unterauftragnehmer (auf jeder Ebene) im Rahmen eines Vertrags, einer Förderzusage, einer Kooperationsvereinbarung oder einer sonstigen Aktivität mit der US-Bundesregierung angewendet. Mit der Annahme der Lieferung des Produkts erklärt sich die Regierung hiermit damit einverstanden, dass das Produkt als „kommerziell“ im Sinne der für diese Beschaffung geltenden Beschaffungsvorschriften gilt. Die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für die Nutzung und Weitergabe des Produkts durch die Regierung und haben Vorrang vor allen widersprüchlichen vertraglichen Bestimmungen und Bedingungen. Sollte die durch diese Vereinbarung gewährte Lizenz den Anforderungen der Regierung nicht genügen oder in irgendeiner Hinsicht im Widerspruch zum Bundesrecht stehen, verpflichtet sich die Regierung, das Produkt unbenutzt an NAKIVO zurückzugeben. Die folgende zusätzliche Erklärung wird nur auf Beschaffungen angewendet, die unter DFARS Unterabschnitt 227.4 (Oktober 1988) fallen: „Eingeschränkte Rechte – Die Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe durch die Regierung unterliegen den Einschränkungen, die in Unterabsatz (c)(1)(ii) der Klausel „Rechte an technischen Daten und Computersoftware“ in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988) festgelegt sind.“
20. NAKIVO-EINHEITEN
Für diese Vereinbarung werden die folgenden Lizenzgeber angewendet:
Geltungsbereich: Weltweit
Lizenzgeber: NAKIVO, Inc.
Anschrift des Lizenzgebers:
4894 Sparks Blvd.
Sparks, NV, USA
89436-8202
21. ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNGEN
Der Kunde darf ein Produkt nicht getrennt von der jeweiligen Vereinbarung und Lizenz abtreten oder übertragen und darf eine Vereinbarung oder eine Lizenz nicht abtreten oder übertragen, es sei denn, es liegt eine Fusion mit einem Dritten oder eine Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Kunden auf einen Dritten vor, der alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Kunden aus der Vereinbarung und der Lizenz übernimmt und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, an alle Bestimmungen der Vereinbarung und der Lizenz gebunden zu sein und diese einzuhalten. Jeder Versuch, einen Vertrag oder eine Lizenz unter Verstoß gegen diese Bestimmung abzutreten oder zu übertragen, ist nichtig und wird als Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO oder als Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der Lizenz behandelt.
22. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Ein Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines fortdauernden oder späteren Verstoßes. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Parteien bestätigen, dass sie diese Vereinbarung gelesen haben, und erklären sich damit einverstanden, dass sie die vollständige und ausschließliche Vereinbarung darstellt und alle früheren oder gleichzeitigen Verhandlungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung ersetzt. Diese Vereinbarung darf nur durch eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden. Die obsiegende Partei in einem Rechtsstreit ist berechtigt, ihre Anwaltskosten und -honorare von der anderen Partei wiederhergestellt zu bekommen. Soweit NAKIVO-Produkte Code von Drittanbietern enthalten: (a) darf dieser Code, sofern er zur Verwendung mit einem Produkt bereitgestellt wird, nur mit diesem Produkt verwendet werden, sofern in der Dokumentation nichts anderes vorgesehen ist; und (b) enthält die Dokumentation Bestimmungen, die sich auf diesen Code von Drittanbietern beziehen, so regeln diese Bestimmungen den Code von Drittanbietern anstelle der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung und dieser Vereinbarung; wobei die Bedingungen des Drittanbieters jedoch nicht (i) die Rechte, die NAKIVO dem Kunden gewährt, oder die Verpflichtungen, die NAKIVO in der jeweiligen Bestellung oder dieser Vereinbarung in Bezug auf ein Produkt übernommen hat, aufheben oder ändern dürfen; oder (ii) dem Kunden zusätzliche Einschränkungen bei der Nutzung des Produkts auferlegen dürfen. Unter bestimmten Umständen, in der Regel entweder zur Erleichterung für seine Kunden oder zur Erfüllung der Verpflichtung, den Quellcode gemäß bestimmten Lizenzbedingungen zur Verfügung zu stellen, stellt NAKIVO seinen Kunden kostenlos Produkte zur Verfügung, die nicht unter eine Bestellung oder diese Vereinbarung fallen. Solche Produkte werden getrennt von den NAKIVO-Produkten bereitgestellt, unterliegen den ihnen beiliegenden Lizenzbedingungen und werden von NAKIVO „WIE BESEHEN“, „WO BEFINDLICH“ UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, SEIEN SIE MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND UNTER AUSSCHLUSS, OHNE EINSCHRÄNKUNG, VON GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DES EIGENTUMSRECHTS. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung und die zugehörigen Dokumente in englischer Sprache abgefasst sind.
23. SUPPORT
Der Kunde kann im Rahmen eines Auftrags NAKIVO-Supportleistungen („Support“) erwerben. Sobald der Support für ein Produkt erworben wurde, wird der Kunde automatisch auf monatlicher oder jährlicher Basis für die gesamte lizenzierte Kapazität des Produkts in den Support aufgenommen, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Support für die gesamte lizenzierte Kapazität eines Produkts mit einer schriftlichen Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor dem nächsten Support-Jahrestag. Die monatliche oder jährliche Gebühr für den Support wird zum Zeitpunkt jeder Bestellung vereinbart. NAKIVO kann seine Supportbedingungen ändern; diese Änderungen treten zum Support-Jahrestag des Kunden in Kraft. NAKIVO behält sich das Recht vor, den Support für ein Produkt einzustellen, wenn NAKIVO solche Dienstleistungen generell für alle Lizenznehmer dieses Produkts einstellt. Kunden, deren Support-Vertrag abgelaufen ist, erhalten keine neuen Lizenzschlüssel (einschließlich Lizenzzusammenführungen und Edition-Upgrades), bis der Support-Vertrag verlängert wurde. Wird der Support gekündigt und der Kunde schließt den Support erneut ab, kann NAKIVO dem Kunden eine Wiederaufnahmegebühr in Rechnung stellen.
24. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
a. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN. Die nachstehend aufgeführten Begriffe haben die angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob sie großgeschrieben sind oder nicht.
„Computer“ oder „Server“ hat die in der Computerindustrie allgemein gebräuchliche Bedeutung, nämlich eine einzelne Maschine, sei es eine Zentraleinheit wie beispielsweise ein Großrechner oder eine Maschine in einem verteilten System wie beispielsweise ein Unix- oder Intel-basierter Server. Ein Großrechner wäre ein einzelner Mainframe-Computer mit einem oder mehreren Prozessoren oder Engines.
„Enterprise“ ist die Umgebung, die aus der gesamten Hardware besteht, die sich im Gebiet im Eigentum des Kunden befindet oder von ihm geleast wird.
b. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN. Die folgenden Beschränkungen gelten für bestimmte Produkte. Jede „NAKIVO Backup & Replication“-Lizenz ist auf die Nutzung pro CPU – Teilkapazität oder pro Computer – Teilkapazität beschränkt.
c. MESSGRÖSSEN. Für bestimmte Produkte werden die folgenden Maßeinheiten angewendet.
pro CPU – volle Kapazität: Für die Gesamtzahl der aktiven, physischen CPUs in jedem Computer, auf dem das Produkt Aufgaben zum Backup oder zur Replikation entweder remote oder lokal ausführt, ist eine Lizenz erforderlich. „CPU“ bezeichnet einen physischen Prozessor oder eine Zentraleinheit in einem bestimmten Computer, der bzw. die die Logikschaltungen enthält, die die Programmbefehle eines Computers ausführen, und bezieht sich auf den „Sockel“, der einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten kann.
pro CPU – Unterkapazität: Es ist eine Lizenz für alle aktiven, physischen CPUs erforderlich, auf denen das Produkt Sicherungs- oder Replikationsaufgaben ausführt, sei es remote oder lokal. „CPU“ bezeichnet einen physischen Prozessor oder eine Zentraleinheit in einem bestimmten Computer, der bzw. die die Logikschaltungen enthält, die die Programmbefehle eines Computers ausführen, und bezieht sich auf den „Sockel“, der einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten kann.
pro Computer – volle Kapazität: Für alle aktiven Computer (sowohl virtuelle als auch physische), auf denen das Produkt Aufgaben zum Backup oder zur Replikation ausführt – sei es remote oder lokal –, ist eine Lizenz erforderlich.
pro Computer – Teilkapazität: Für alle aktiven Computer, auf denen das Produkt Aufgaben zum Backup oder zur Replikation entweder remote oder lokal ausführt, ist eine Lizenz erforderlich.
SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN UND SICH DAZU VERPFLICHTEN, ALS HÄTTEN SIE DIESE VEREINBARUNG SCHRIFTLICH UNTERZEICHNET. WENN SIE IM NAMEN EINER RECHTSGEMEINSCHAFT HANDELN, GARANTIEREN SIE, DASS SIE BEFUGT SIND, DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG IM NAMEN DIESER RECHTSGEMEINSCHAFT ZU AKZEPTIEREN.