ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)

(12.03.2018)

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VON DEM ÖFFNEN DER VERPACKUNG, DER INSTALLATION, DEM ANKLICKEN VON „ZUSTIMMEN“, „JA“ ODER „AKZEPTIEREN“ ODER DER NUTZUNG DES PRODUKTS ERKLÄRT SICH DIE JURISTISCHE ODER NATÜRLICHE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG ABSCHLIESST, MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. SIE BESTÄTIGEN AUCH, DASS SIE UNSERE DATENSCHUTZRICHTLINIEN FÜR DAS PRODUKT www.nakivo.com/support/Datenschutzrichtlinie/GELESEN UND AKZEPTIERT HABEN. WENN SIE MIT EINER DIESER BEDINGUNGEN ODER UNSERER DATENSCHUTZRICHTLINIEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER NUTZEN SIE DAS PRODUKT NICHT UND SENDEN SIE ES UMGEHEND AN NAKIVO ODER ICHEN NAKIVO-VERTRIEBSPARTNER ZURÜCK. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG ABLEHNEN, ERHALTEN SIE KEINE LIZENZ ZUR NUTZUNG DES PRODUKTS.

Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen der juristischen oder natürlichen Person, die diese Vereinbarung abschließt („Kunde“), und der für das jeweilige Gebiet gemäß Abschnitt 19 zuständigen NAKIVO-Gesellschaft („NAKIVO“) geschlossen. Zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen gelten für Ihre Nutzung des Produkts alle weiteren Nutzungsbeschränkungen, die in der Installationsanleitung oder den Versionshinweisen des Produkts enthalten sind.

Gebiet: Das Land, in dem der Kunde die Lizenz erworben hat.

1. ALLGEMEINE DEFINITIONEN

„Verbundenes Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das NAKIVO oder den Kunden kontrolliert, von diesen kontrolliert wird oder mit diesen eine gemeinsame Kontrolle teilt, wobei sich diese Kontrolle entweder aus (a) einer direkten oder indirekten Beteiligung von mehr als 50 % oder (b) der Befugnis ergibt, das Management und die Richtlinien zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsaktien, von Vertrag oder auf andere Weise, in einem Umfang, der dem einer direkten oder indirekten Beteiligung von mehr als 50 % entspricht.

„Dokumentation“ bezeichnet die technischen Veröffentlichungen zur Software, wie z. B. Versionshinweise, Referenz-, Benutzer-, Installations-, Systemadministrator- und technische Leitfäden, die im Produkt enthalten sind.

„Lizenzierte Kapazität“ ist die in der Bestellung festgelegte Menge jedes lizenzierten Produkts.

„Bestellung“ ist ein vereinbartes schriftliches oder elektronisches Dokument, das den Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegt und in dem die zu lizenzierenden Produkte und ihre Lizenzierte Kapazität und/oder der zu erwerbende Support sowie die zu zahlenden Gebühren aufgeführt sind.

„Produkt“ ist der Objektcode der Software und die gesamte begleitende Dokumentation, die an den Kunden geliefert wird, einschließlich aller Elemente, die NAKIVO dem Kunden im Rahmen des Supports liefert.

„Support“ ist das Support-Dienstleistungsprogramm, wie es in dieser Vereinbarung näher beschrieben ist.

2. SCOPE

Lizenzierung und Support werden ausschließlich durch die Ausführung von Aufträgen gewährt. Jeder Auftrag gilt als eigenständiger Vertrag, der von jedem anderen Auftrag getrennt ist, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, und im Falle eines direkten Konflikts zwischen einem Auftrag und den Bedingungen dieser Vereinbarung haben die Bedingungen des Auftrags nur dann Vorrang, wenn der Auftrag von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei ausgeführt wird. Aufträge können im Rahmen dieser Vereinbarung von und zwischen (a) NAKIVO oder einem verbundenen Unternehmen von NAKIVO und (b) dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden erteilt werden. In Bezug auf eine Bestellung beziehen sich die Begriffe "NAKIVO" und "Kunde", wie sie in dieser Vereinbarung verwendet werden, auf die Unternehmen, die diese Bestellung ausführen, die Bestellung wird als zweiseitiger Vertrag zwischen diesen Unternehmen betrachtet, und NAKIVO stellt dem in der Bestellung genannten Kunden die damit verbundenen Lizenzierungs- und Support-Gebühren separat in Rechnung. Weder die Ausführung dieses Vertrags noch irgendetwas in diesem Vertrag verpflichtet eine der Parteien zum Abschluss von Aufträgen. Falls eine Bestellung von NAKIVO vorgeschlagen wird und als Angebot gilt, ist die Annahme eines solchen Angebots auf dessen Bedingungen beschränkt. Schlägt der Kunde eine Bestellung vor, indem er eine Bestellung einreicht, so ist NAKIVO unabhängig davon, ob NAKIVO diese Bestellung anerkennt, annimmt oder ganz oder teilweise ausführt, mit allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in der Bestellung einverstanden, mit Ausnahme derjenigen, die das Produkt, den Preis und die lizenzierte Kapazität in Übereinstimmung mit diesem Vertrag festlegen.

3. LIZENZIERUNG

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt NAKIVO dem Kunden eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Permanente Lizenz (es sei denn, in einer Bestellung ist eine nicht-perpetente Lizenz vorgesehen), wie in der jeweiligen Bestellung angegeben, zur Ausübung der folgenden Rechte an dem Produkt bis zur lizenzierten Kapazität: (a) das Produkt zu kopieren, um es auf der eigenen oder gemieteten Hardware des Kunden in einer Einrichtung zu installieren, die dem Kunden im Gebiet gehört oder von ihm kontrolliert wird; (b) das Produkt ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen; und (c) eine Kopie des Produkts ausschließlich zu Archivierungszwecken zu erstellen (zusammen eine "Lizenz"). Verbundene Unternehmen dürfen die Produkte und den Support unter den Bedingungen dieses Vertrags nutzen und darauf zugreifen, und der Kunde ist für die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.

4. EINSCHRÄNKUNGEN

Der Kunde wird nicht: (a) ein Produkt über die geltende lizenzierte Kapazität hinaus zu kopieren, zu betreiben oder zu nutzen; (b) Eigentums-, Titel-, Marken-, Patent- oder Urheberrechtshinweise ("Kennzeichnung") von einem Produkt zu ändern, zu löschen oder zu entfernen; (c) ein Produkt oder einen Teil eines Produkts zu kopieren, ohne alle Kennzeichnungen auf jeder Kopie oder Teilkopie zu reproduzieren; (d) den Quellcode eines Produkts zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, ihn aus dem Objektcode abzuleiten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht trotz dieser Einschränkung ohne die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts ausdrücklich zulässig; (e) das Produkt zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder es in einem Servicebüro, einer Outsourcing-Umgebung oder für die Verarbeitung von Daten Dritter zu verwenden; (f) einem Dritten die Ergebnisse von Funktions- oder Leistungstests ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NAKIVO zur Verfügung zu stellen; (g) zu versuchen, einen der Lizenzierungsmechanismen innerhalb des Produkts zu deaktivieren oder zu umgehen; oder (h) gegen sonstige in der Dokumentation enthaltene Nutzungsbeschränkungen zu verstoßen.

5. GARANTIE FÜR DIE LEISTUNG DES PRODUKTS

NAKIVO garantiert, dass: (a) das Produkt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der ersten Bestellung im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert; und (b) NAKIVO wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternommen hat, die mit den Industriestandards übereinstimmen, um nach Softwareviren zu suchen und diese zu entfernen; und (c) NAKIVO mit Ausnahme von Passwörtern, die für den Betrieb des Produkts erforderlich sein können, keinen Code eingefügt hat, der nicht in der Dokumentation beschrieben ist und der dazu dient, den normalen Betrieb der Produkte in Übereinstimmung mit der Lizenz zu löschen, zu stören oder zu deaktivieren. Diese Garantie gilt nicht für Probleme, die verursacht werden von: (a) Hardware; oder (b) andere Software als das Produkt; oder (c) Verwendung des Produkts oder Verwendung anderer Software als des Produkts ohne Installation der neuesten Sicherheits- und Zuverlässigkeits-Software-Updates; oder (d) missbräuchliche Verwendung des Produkts; oder (e) Verwendung des Produkts auf andere Weise als in der geltenden Lizenz vorgesehen; oder (f) Modifizierung des Produkts; oder (g) Ansprüche, die außerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden; oder (h) Ansprüche, die nicht in Übereinstimmung mit den nachstehend dargelegten Benachrichtigungs- und Zugangsanforderungen geltend gemacht werden. Es wird keine Garantie für zusätzliche lizenzierte Kapazität, Produkte, die im Rahmen der Lizenzierung bereitgestellt werden, oder Produkte, die gemäß Abschnitt 11 bereitgestellt werden, übernommen.

6. EINGESCHRÄNKTE RECHTSMITTEL

Die gesamte Haftung von NAKIVO und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Verletzung der oben genannten Garantie ist beschränkt auf: NAKIVO unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, damit das Produkt im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert, oder ersetzt das nicht konforme Produkt innerhalb einer angemessenen Zeitspanne. Wenn NAKIVO nicht in der Lage ist, das Produkt innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Zeitspanne in wesentlicher Übereinstimmung mit der Dokumentation zu bringen und das Produkt zu ersetzen, erstattet NAKIVO den vom Kunden für die Lizenz für dieses Produkt gezahlten Betrag. Die Rechte des Kunden und die Verpflichtungen von NAKIVO in diesem Abschnitt sind an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde NAKIVO während des Gewährleistungszeitraums Folgendes gewährt: (a) uneingeschränkte Zusammenarbeit, (b) Zugang zum Produkt bei der Behebung von Reklamationen, (c) Zugang zur Hardware- und Softwareumgebung des Kunden für das Produkt und (d) eine schriftliche Mitteilung an die Rechtsabteilung von NAKIVO, die eine Mitteilung über die Reklamation, eine vollständige Beschreibung der angeblichen Mängel, die deren Reproduktion in der Entwicklungs- oder Support-Umgebung von NAKIVO ermöglicht, und einen spezifischen Verweis auf die Dokumentation enthält, gegen die sich die angeblichen Mängel richten.

7. VERZICHT AUF GARANTIEN

AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IN DIESER VEREINBARUNG WIRD DAS PRODUKT OHNE WEITERE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND NAKIVO, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER LEHNEN ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. NAKIVO GARANTIERT NICHT, DASS DER BETRIEB DES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN KÖNNEN.

8. ZAHLUNGEN UND LIEFERUNG

Der Kunde zahlt jede Lizenz- und/oder Support-Gebühr nach Erhalt der Rechnung. Der Kunde zahlt oder erstattet NAKIVO oder, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, der zuständigen Regierungsbehörde Steuern jeglicher Art, einschließlich Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwertsteuer-, Verbrauchs-, Zoll-, Quellen-, Vermögens- und anderer ähnlicher Steuern (mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von NAKIVO basieren), die im Zusammenhang mit der Lizenz und/oder den Support-Gebühren erhoben werden, die nicht auf diesen Steuern beruhen. Für Produkte, die elektronisch geliefert werden, verpflichtet sich der Kunde, NAKIVO auf Anfrage eine Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die belegt, dass das bezeichnete Produkt elektronisch empfangen wurde. Wenn der Kunde ein Produkt in einem nicht-elektronischen Format annimmt, kann eine zusätzliche Gebühr anfallen, und es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, alle Umsatz-/Nutzungssteuerverpflichtungen, Bußgelder und Zinsen zu tragen. Der unbezahlte Saldo jeder verspäteten Zahlung wird mit einem Zinssatz verzinst, der dem niedrigeren Wert von 1 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag entspricht. Alle Produkte sind lizenziert FCA ("Free Carrier" gemäß Incoterms 2000) Versandstelle. Die Produkte werden an dem Datum abgenommen, an dem NAKIVO dem Kunden das Produkt entweder physisch oder durch Bereitstellung von Zugangscodes zum elektronischen Herunterladen liefert, je nachdem, was zuerst eintritt.

9. EIGENTUMSRECHTE UND VERTRAULICHKEIT

(a) NAKIVO, seine verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem Produkt, dem Support sowie allen damit verbundenen geistigen Eigentums- und Schutzrechten. Das Produkt und die gesamte mit dem Produkt bereitgestellte Software von Drittanbietern sind durch geltende Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, gewerblichen Schutzrechts- und sonstige Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Der Kunde darf keine Produktkennzeichnungen, Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Hinweise vom Produkt entfernen. NAKIVO behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. (b) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle geschützten oder vertraulichen Informationen, die dem Empfänger („Empfänger“) von dem Offenlegenden („Offenlegender“) offengelegt werden, und umfasst unter anderem (i) alle Informationen in Bezug auf die Finanzdaten, Kunden, Mitarbeiter, Produkte oder Dienstleistungen des Offenlegenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarecode, Flussdiagramme, Techniken, Spezifikationen, Entwicklungs- und Marketingpläne, Strategien und Prognosen; (ii) in Bezug auf NAKIVO und seine Lizenzgeber das Produkt sowie jegliche mit dem Produkt bereitgestellte Software von Dritten; und (iii) die Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisinformationen zum Produkt. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, von denen der Empfänger nachweisen kann, dass sie: (a) sich vor dem Erhalt vom Offenleger rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht bestand; (b) ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt sind oder werden; (c) vom Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten wurden; oder (d) vom oder für den Empfänger unabhängig entwickelt wurden. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Offenlegenden nicht an Dritte weitergeben oder die vertraulichen Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung verwenden. Der Empfänger (i) wird in Bezug auf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden das gleiche Maß an Sorgfalt und Schutz walten lassen, wie er es in Bezug auf seine eigenen vertraulichen Informationen tut, und (ii) wird weder direkt noch indirekt vertrauliche Informationen des Offenlegenden offenlegen, kopieren, verbreiten, erneut veröffentlichen oder Dritten Zugang zu diesen gewähren. Ungeachtet des Vorstehenden darf der Empfänger die vertraulichen Informationen des Offenlegenden an seine Mitarbeiter und Beauftragten weitergeben, die Kenntnis davon benötigen, sofern diese Mitarbeiter und Beauftragten gesetzlichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, die im Wesentlichen den Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen (und in keinem Fall weniger Schutz bieten). (c) Benachrichtigungspflicht. Erhält der Empfänger Kenntnis von einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen des Offenlegenden, so hat der Empfänger den Offenlegenden unverzüglich und umfassend über alle ihm bekannten Tatsachen im Zusammenhang mit dieser unbefugten Nutzung oder Offenlegung zu unterrichten. Ist der Empfänger oder einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten darüber hinaus (von mündlichen Befragungen, schriftlichen Befragungen, Auskunftsersuchen oder Dokumentenanforderungen in Gerichtsverfahren, Vorladungen, zivilrechtliche Ermittlungsanordnungen oder durch andere ähnliche Verfahren) zur Offenlegung vertraulicher Informationen des Offenlegenden verpflichtet ist, darf der Empfänger die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nicht offenlegen, ohne dem Offenlegenden im Voraus eine wirtschaftlich angemessene schriftliche Mitteilung zu machen, damit der Offenlegende eine Schutzanordnung oder andere geeignete Rechtsmittel beantragen oder auf die Einhaltung dieser Bestimmung verzichten kann. In jedem Fall wird der Empfänger wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen des Offenlegenden zu wahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zusammenarbeit mit dem Offenlegenden, um eine angemessene Schutzanordnung oder eine andere verlässliche Zusicherung zu erwirken, dass die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NAKIVO den Namen des Kunden in Kundenlisten aufführen darf.

10. SCHADENSERSATZAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

AUSSCHLUSS VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN. MIT AUSNAHME VON VERLETZUNGEN DER LIZENZ (ABSCHNITT 3), DER LIZENZBESCHRÄNKUNGEN (ABSCHNITT 4), DER EIGENTUMSRECHTE UND DER VERTRAULICHKEIT (ABSCHNITT 9) UND VON VERLETZUNGSANSPRÜCHEN (ABSCHNITT 12) SIND WEDER DIE PARTEI NOCH IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DIE LIZENZGEBER VON NAKIVO HAFTBAR FÜR (A) BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG, DEM SUPPORT FÜR DAS PRODUKT ODER AUS MIT DEM PRODUKT GELIEFERTEM CODE ODER SOFTWARE VON DRITTEN ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ENTGANGENE GEWINNE, VERLORENE COMPUTERBENUTZUNGSZEIT UND SCHÄDEN AN ODER VERLUST VON DATEN), SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG VON DER FAHRLÄSSIGKEIT EINER PARTEI ODER DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN AUS EINEM ANSPRUCH AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER VERTRAGSRECHT RESULTIEREN, ODER (B) SCHÄDEN JEGLICHER ART IN EINER HÖHE, DIE DEN BETRAG DER TATSÄCHLICHEN, DIREKTEN SCHÄDEN BIS ZUR HÖCHSTGRENZE ÜBERSTEIGT. DER BEGRIFF "DECKELUNG" BEDEUTET (I) WENN NAKIVO DER ZAHLER IST, DEN VOM KUNDEN GEZAHLTEN BETRAG FÜR DIE LIZENZ FÜR DAS PRODUKT, DAS EINEN SOLCHEN SCHADEN VERURSACHT, UND (II) WENN DER KUNDE DER ZAHLER IST, DEN GRÖSSEREN BETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE LIZENZ FÜR DAS PRODUKT, DAS EINEN SOLCHEN SCHADEN VERURSACHT, GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSS.

11. TESTVERSION UND KOSTENLOSE LIZENZ

NAKIVO kann nach eigenem Ermessen beschließen, dem Kunden Produkte ohne Bestellung und ohne Gebühr zur Verfügung zu stellen. Solche Produkte gelten als "Produkte" im Sinne dieser Vereinbarung, mit der Ausnahme, dass (a) sie dem Kunden ausschließlich zur Verfügung gestellt werden, damit er intern prüfen kann, ob er eine Lizenz für die Produkte gegen eine Gebühr erwerben möchte; und (b) die Lizenzdauer für solche Produkte fünfzehn (15) Tage oder eine andere von NAKIVO festgelegte Anzahl von Tagen beträgt; und (c) die Produkte "wie besehen" und ohne jegliche Garantie oder Support zur Verfügung gestellt werden; und (d) das Produkt nicht produktiv genutzt oder in irgendeiner Weise in die Geschäftsprozesse des Kunden einbezogen werden kann, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Rahmen einer Bestellung lizenziert und bezahlt. NAKIVO ist berechtigt, alle Rechte und Lizenzen des Kunden an diesen Produkten zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht.

12. VERLETZUNGSANSPRÜCHE

Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen den Kunden geltend macht, dass die Nutzung eines Produkts durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag die Patent-, Geschäftsgeheimnis- oder Urheberrechte dieses Dritten verletzt ("Verletzungsanspruch"), dann wird NAKIVO auf eigene Kosten: (a) den Verletzungsanspruch abwehren oder beilegen; und (b) den Kunden für jeglichen Schadensersatz entschädigen, der dem Kunden aufgrund der Verletzung durch das Produkt endgültig zugesprochen wird. Die Verpflichtungen von NAKIVO gemäß diesem Abschnitt gelten nicht, wenn: (a) die Rechtsabteilung von NAKIVO keine unverzügliche, detaillierte schriftliche Mitteilung des Kunden über den Verletzungsanspruch erhält, (b) NAKIVO nicht in der Lage ist, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung des Verletzungsanspruchs und alle Verhandlungen über dessen Beilegung oder Vergleich zu behalten, (c) NAKIVO nicht alle angemessene Unterstützung erhält, oder (d) der Verletzungsanspruch beruht auf (i) der Verwendung des Produkts in Kombination mit Produkten, die nicht von NAKIVO in der Produktdokumentation genehmigt wurden, (ii) dem Versäumnis des Kunden, Aktualisierungen des Produkts innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verwenden, nachdem diese Aktualisierungen dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, oder (iii) dem Versäumnis des Kunden, das Produkt gemäß der Bestellung und in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu verwenden. NAKIVO verpflichtet den Kunden nicht zu einer finanziellen Verpflichtung im Rahmen eines Vergleichs oder Kompromisses oder gibt im Namen des Kunden ein Anerkenntnis ab, ohne vorher die Zustimmung des Kunden einzuholen. Wenn NAKIVO nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Nutzung der Produkte aufgrund eines Verletzungsanspruchs oder eines potenziellen Verletzungsanspruchs eingestellt werden sollte, wenn ein zuständiges Gericht dem Kunden die Nutzung eines Produkts aufgrund eines Verletzungsanspruchs untersagt und NAKIVO nicht in der Lage ist, die Aussetzung oder Aufhebung einer solchen Verfügung zu erwirken, oder wenn NAKIVO einen Verletzungsanspruch zu Bedingungen regelt, die den Kunden zur Einstellung der Nutzung des Produkts verpflichten würden, wird NAKIVO auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen: (a) das Produkt modifizieren oder ersetzen, (b) das Recht zur weiteren Nutzung des Produkts verschaffen, oder (c) falls nach angemessenem Ermessen von NAKIVO weder (a) noch (b) wirtschaftlich angemessen ist, (i) die Lizenz des Kunden für das Produkt für alle Permanenten Lizenzen kündigen und (ii) den Kunden für alle nicht-perpetuellen Lizenzen von seiner Verpflichtung zu zukünftigen Zahlungen für das Produkt befreien. Dieser Abschnitt enthält die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden und die alleinige Haftung von NAKIVO für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen.

13. KÜNDIGUNG

Mit einer schriftlichen Vorankündigung von dreißig (30) Tagen kann jede Partei diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft kündigen; eine solche Kündigung hat jedoch keine Auswirkungen auf Aufträge, die von den Parteien vor dem Datum des Inkrafttretens ausgeführt wurden, und solche Aufträge bleiben gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. NAKIVO kann: (i) eine Bestellung und die Lizenzen für die Produkte auf dieser Bestellung kündigen, wenn der Kunde die im Rahmen dieser Bestellung fälligen Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von NAKIVO über die Nichtzahlung bezahlt; (ii) eine oder alle Bestellungen, Lizenzen für die Produkte und/oder diese Vereinbarung ohne Vorankündigung oder Nachfrist kündigen, wenn der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO, seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern verletzt oder die Produkte außerhalb des Geltungsbereichs der geltenden Lizenzen verwendet; oder (iii) alle Lizenzen und diesen Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde einen anderen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden durch NAKIVO behebt. Bei Beendigung einer Lizenz wird der Kunde die betreffenden Produkte unverzüglich deinstallieren und nicht mehr verwenden, und auf Verlangen von NAKIVO wird er diese Produkte zusammen mit allen zugehörigen Dokumentationen und Kopien unverzüglich an NAKIVO zurückgeben oder deren Vernichtung schriftlich bestätigen. Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen, während eines Zeitraums, in dem die Erfüllung durch Umstände verzögert wird, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.

14. AUDIT

Auf Verlangen von NAKIVO, nicht öfter als einmal in dreißig (30) Tagen, erklärt sich der Kunde bereit, NAKIVO periodische Produktnutzungsberichte, die von bestimmten Produkten (sofern verfügbar) erstellt werden, oder schriftliche Berichte, die manuell oder elektronisch erstellt werden und die Nutzung der Produkte durch den Kunden angeben, zu liefern. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NAKIVO auf Verlangen von NAKIVO höchstens einmal innerhalb von neunzig (90) Tagen während der üblichen Geschäftszeiten ein Audit in den Räumlichkeiten des Kunden durchführt, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich bereit, bei einer solchen Prüfung zu kooperieren und angemessenen Zugang zu seinen Informationen und Systemen zu gewähren. Sollte eine Prüfung ergeben, dass der Kunde die lizenzierte Kapazität für ein Produkt überschritten hat, erklärt sich der Kunde bereit, die entsprechenden Gebühren für zusätzliche Kapazität zu zahlen. Übersteigt die zu niedrig angegebene Kapazität 5 % der lizenzierten Kapazität der betreffenden Produkte, erklärt sich der Kunde bereit, auch die angemessenen Kosten von NAKIVO für die Durchführung des Audits zu übernehmen.

15. AUSFUHRKONTROLLEN

Von der Nutzung der Technologie (wie dieser Begriff nachstehend definiert ist) erkennt der Kunde an, dass er für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten sowie aller anderen relevanten Länder in Bezug auf Exporte und Reexporte verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, keinen Softwarecode (der als NAKIVO-Produkt, im Rahmen von Support/Wartung oder über andere Dienste heruntergeladen wird), keine technischen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Softwarecode, wie z. B. Versionshinweise, Referenz-, Benutzer-, Installations-, Systemadministrator- und technische Richtlinien, sowie keine Dienste (zusammenfassend „Technologie“), unter Verstoß gegen solche Gesetze und Vorschriften, einschließlich Vorschriften, die den Export in bestimmte eingeschränkte Länder („eingeschränkte Länder“) verbieten, oder ohne eine nach diesen geltenden Gesetzen erforderliche schriftliche behördliche Genehmigung. Die Liste der gesperrten Länder kann sich von Zeit zu Zeit ändern und tut dies auch. Sie umfasst derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien. Insbesondere, aber nicht beschränkt darauf, darf die Technologie weder direkt noch indirekt, einschließlich über Fernzugriff, heruntergeladen, lizenziert, übertragen oder anderweitig exportiert oder reexportiert werden (a) in ein gesperrtes Land oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner eines gesperrten Landes; (b) an Personen, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals or Other Blocked Persons“ des US-Finanzministeriums, der „Denied Parties List“, der „Entity List“ oder der „Unverified List“ des US-Handelsministeriums aufgeführt sind; oder (c) für Endverwendungen im Zusammenhang mit Proliferation (Kernwaffen, Raketentechnologie oder chemische/biologische Waffen). Durch das Herunterladen, die Lizenzierung und/oder die Nutzung der Technologie versichert und gewährleistet der Kunde, dass (w) sein Standort nicht in einem gesperrten Land liegt, er nicht unter dessen Kontrolle steht, nicht in dessen Namen handelt und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines gesperrten Landes ist; (x) der Kunde nicht auf einer der in (b) oben genannten Listen steht; (y) der Kunde nicht an einer der unter (c) oben aufgeführten Endverwendungen beteiligt ist; und (z) keine US-Bundesbehörde seine Ausfuhrprivilegien ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte zur Nutzung der Technologie unter der Bedingung gewährt werden, dass diese Rechte verfallen, wenn er diese Bedingungen nicht einhält.

Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 richtet eine Gemeinschaftsregelung zur Kontrolle der Ausfuhr von Elementen und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ein, und es wird erklärt, dass diese Technologie ausschließlich für zivile Zwecke bestimmt ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, keine von ihm kontrollierte Technologie direkt oder indirekt an militärische Einrichtungen oder andere Einrichtungen für militärische Zwecke, einschließlich staatlicher Sicherheitskräfte im Sinne dieser Vereinbarung, zu lizenzieren, herunterzuladen oder zu übertragen, noch wissentlich Technologie an Endnutzer zur Verwendung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen, die zur Beförderung solcher Waffen geeignet sind, zu übertragen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, (a) keine Technologie an eine Einrichtung mit Sitz in China zu exportieren oder zu reexportieren, die sich als „Institut(e)“ oder „Akademie(n)“ bezeichnet; oder (b) keine Technologie wissentlich in ein Land zu exportieren oder zu reexportieren, das Sanktionen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterliegt, ohne zuvor eine gültige Genehmigung einzuholen.

16. GELTENDES RECHT

Diese Vereinbarung unterliegt dem geltenden materiellen Recht, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze: (a) im Bundesstaat Nevada, wenn Sie die Lizenz in den Vereinigten Staaten, Puerto Rico oder einem Land in Mittel- oder Südamerika erworben haben; (b) in der Provinz Ontario, wenn Sie die Lizenz in Kanada erworben haben (die Unterabschnitte (a) und (b) werden zusammen als "Region Amerika" bezeichnet); (c) in Singapur, wenn Sie die Lizenz in Japan, Südkorea, der Volksrepublik China, den Sonderverwaltungsregionen Hongkong oder Macau, Taiwan, den Philippinen, Indonesien, Malaysia, Myanmar, Singapur, Brunei, Vietnam, Kambodscha, Laos, Thailand, Indien, Pakistan, Australien, Neuseeland, Papua-Neuguinea oder einem der pazifischen Inselstaaten (zusammen die Region Asien-Pazifik") erworben haben; oder (d) in Kiew, Ukraine, wenn Sie die Lizenz in einem anderen, oben nicht beschriebenen Land erworben haben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich in seiner Gesamtheit abgelehnt.

17. SCHIEDSGERICHT

ALLE STREITIGKEITEN, ANSPRÜCHE ODER RECHTSSTREITIGKEITEN ZWISCHEN DEM KUNDEN UND NAKIVO, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER VERLETZUNG ODER ANGEBLICHEN VERLETZUNG DERSELBEN ERGEBEN, WERDEN DURCH EIN VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN IN ENGLISCHER SPRACHE ENTSCHIEDEN. DAS SCHIEDSVERFAHREN FINDET IN NEVADA, CLARK COUNTY, U.S.A., NACH DEN GELTENDEN HANDELSRECHTLICHEN ODER INTERNATIONALEN REGELN DER AMERIKANISCHEN SCHIEDSGERICHTSVEREINIGUNG STATT. DIE KOSTEN DES SCHIEDSVERFAHRENS WERDEN BIS ZUM SCHIEDSSPRUCH DES SCHIEDSRICHTERS ZU GLEICHEN TEILEN GETRAGEN. DER SCHIEDSSPRUCH IST ENDGÜLTIG UND FÜR DIE PARTEIEN BINDEND UND KANN VOR KEINEM GERICHT ANGEFOCHTEN WERDEN. ER KANN VOR JEDEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT VOLLSTRECKT WERDEN. NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG HINDERT EINE PARTEI DARAN, BEI EINEM FÜR DIE PARTEIEN UND DEN STREITGEGENSTAND ZUSTÄNDIGEN GERICHT EINEN UNTERLASSUNGSANSPRUCH GELTEND ZU MACHEN, WENN DIES ZUM SCHUTZ DER VERTRAULICHEN INFORMATIONEN, DES EIGENTUMS ODER ANDERER EIGENTUMSRECHTE EINER PARTEI ERFORDERLICH IST. ALLE SCHIEDSVERFAHREN WERDEN VERTRAULICH DURCHGEFÜHRT, UND DIE PARTEI, DIE IM SCHIEDSVERFAHREN OBSIEGT, HAT DAS RECHT, IHRE ANGEMESSENEN ANWALTSGEBÜHREN UND DIE IN DIESEM ZUSAMMENHANG ENTSTANDENEN NOTWENDIGEN KOSTEN VON DER ANDEREN PARTEI WIEDERHERZUSTELLEN.

18. U.S. BUNDESERWERBE

Dieser Artikel findet Anwendung auf alle Beschaffungen des kommerziellen Produkts, das Gegenstand dieser Vereinbarung ist, von oder im Namen der Bundesregierung oder von Hauptauftragnehmern oder Unterauftragnehmern (auf jeder Ebene) im Rahmen von Verträgen, Zuschüssen, Kooperationsvereinbarungen oder anderen Aktivitäten mit der Bundesregierung. Von der Regierung wird hiermit akzeptiert, dass das Produkt als "kommerziell" im Sinne der für diese Beschaffung geltenden Beschaffungsvorschriften gilt. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für die Nutzung und Weitergabe des Produkts durch die Regierung und haben Vorrang vor allen entgegenstehenden Vertragsbedingungen. Sollte die von dieser Vereinbarung gewährte Lizenz nicht den Bedürfnissen der Regierung entsprechen oder in irgendeiner Hinsicht mit dem Bundesrecht unvereinbar sein, verpflichtet sich die Regierung, das Produkt unbenutzt an NAKIVO zurückzugeben. Die folgende zusätzliche Erklärung gilt nur für Beschaffungen, die von DFARS Unterabschnitt 227.4 (Oktober 1988) geregelt werden: "Eingeschränkte Rechte - Die Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung durch die Regierung unterliegt den in Unterabsatz (c)(1)(ii) der Klausel über Rechte an technischen Daten und Computersoftware in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988) dargelegten Einschränkungen."

19. NAKIVO-EINHEITEN

Für diese Vereinbarung werden die folgenden Lizenzgeber angewendet:
Geltungsbereich: Weltweit
Lizenzgeber: NAKIVO, Inc.

Anschrift des Lizenzgebers:
4894 Sparks Blvd.
Sparks, NV USA
89436-8202

20. ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNGEN

Der Kunde darf ein Produkt nicht getrennt von der jeweiligen Vereinbarung und Lizenz abtreten oder übertragen, und er darf eine Vereinbarung oder eine Lizenz nicht abtreten oder übertragen, es sei denn, es handelt sich um eine Fusion mit einem Dritten oder um eine Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens des Kunden an einen Dritten, der alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Kunden aus der Vereinbarung und der Lizenz übernimmt und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, an alle Bedingungen der Vereinbarung und der Lizenz gebunden zu sein und diese einzuhalten. Jeder Versuch, einen Vertrag oder eine Lizenz unter Verstoß gegen diese Bestimmung abzutreten oder zu übertragen, ist null und nichtig und wird als Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO oder als Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs der Lizenz behandelt.

21. VERSCHIEDENE BEGRIFFE

Der Verzicht einer Partei auf die Verletzung einer Bedingung dieser Vereinbarung ist nicht als Verzicht auf eine weitere oder nachfolgende Verletzung auszulegen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die Parteien bestätigen, dass sie diese Vereinbarung gelesen haben und stimmen zu, dass sie die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung ist und alle früheren oder gleichzeitigen Verhandlungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung ersetzt. Diese Vereinbarung kann nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien geändert oder widerrufen werden. Die in einem Rechtsstreit obsiegende Partei ist berechtigt, ihre Anwaltsgebühren und Kosten von der anderen Partei wiederherzustellen. Soweit NAKIVO Produkte Code von Dritten enthalten: wenn (a) ein solcher Drittanbietercode zur Verwendung mit einem Produkt bereitgestellt wird, darf er nur mit diesem Produkt verwendet werden, sofern in der Dokumentation nichts anderes vorgesehen ist; und (b) die Dokumentation Bestimmungen enthält, die sich auf einen solchen Drittanbietercode beziehen, gelten diese Bestimmungen für den Drittanbietercode anstelle der Bestimmungen der geltenden Bestellung und dieser Vereinbarung; mit der Ausnahme, dass die Bedingungen Dritter nicht (i) die dem Kunden von NAKIVO gewährten Rechte oder die von NAKIVO in der jeweiligen Bestellung oder diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen in Bezug auf ein Produkt aufheben oder ändern oder (ii) zusätzliche Einschränkungen für die Nutzung des Produkts durch den Kunden auferlegen. Unter bestimmten Umständen, in der Regel entweder aus Gründen der Kundenfreundlichkeit oder um der Verpflichtung nachzukommen, den Quellcode unter bestimmten Lizenzbedingungen zur Verfügung zu stellen, vertreibt NAKIVO an Kunden kostenlos Produkte, die nicht von einer Bestellung oder diesem Vertrag geregelt werden. Diese Produkte werden getrennt von den NAKIVO-Produkten vertrieben, unterliegen den Lizenzbedingungen, die ihnen beigefügt sind, und werden von NAKIVO WIE BESEHEN, WO BESEHEN und OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DES TITELS bereitgestellt. Die Parteien haben vereinbart, dass dieses Abkommen und die damit zusammenhängenden Dokumente in englischer Sprache abgefasst werden.

22. SUPPORT

Der Kunde kann im Rahmen einer Bestellung NAKIVO Supportleistungen ("Support") erwerben. Sobald der Support für ein Produkt erworben wurde, ist der Kunde automatisch für den monatlichen oder jährlichen Support für die gesamte lizenzierte Kapazität dieses Produkts angemeldet, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Support für die gesamte lizenzierte Kapazität eines Produkts mindestens dreißig (30) Tage vor dem nächsten Jahrestag des Supports schriftlich an. Die monatliche oder jährliche Gebühr für den Support wird zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart. NAKIVO kann seine Support-Bedingungen mit Wirkung zum Jahrestag des Supports des Kunden ändern. NAKIVO behält sich das Recht vor, den Support für ein Produkt einzustellen, wenn NAKIVO solche Dienstleistungen generell für alle Lizenznehmer dieses Produkts einstellt. Kunden, die den Support nicht in Anspruch genommen haben, erhalten bis zur Erneuerung des Supports keine neuen Lizenzschlüssel (einschließlich Lizenzzusammenführungen und Upgrades von Ausgaben). Wenn der Support eingestellt wird und der Kunde sich erneut für den Support anmeldet, kann NAKIVO dem Kunden eine Wiederaufnahmegebühr berechnen.

23. ZUSÄTZLICHE BEGRIFFE

Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

a. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN. Die nachstehend aufgeführten Begriffe haben die angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob sie großgeschrieben sind.

„Computer“ oder „Server“ hat die in der Computerindustrie allgemein übliche Bedeutung, nämlich eine einzelne Maschine, sei es eine Zentraleinheit wie ein Großrechner oder eine Maschine in einem verteilten System wie ein Unix- oder Intel-basierter Server. Ein Großrechner wäre ein einzelner Mainframe-Computer mit einem oder mehreren Prozessoren oder Engines.

„Enterprise“ ist die Umgebung, die aus der gesamten Hardware besteht, die sich im Gebiet im Eigentum des Kunden befindet oder von ihm geleast wird.

b. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN. Die folgenden Beschränkungen gelten für bestimmte Produkte. Jede „NAKIVO Backup & Replication“-Lizenz ist auf die Nutzung pro CPU – Teilkapazität oder pro Computer – Teilkapazität beschränkt.

c. MESSGRÖSSEN. Für bestimmte Produkte werden die folgenden Maßeinheiten angewendet.

pro CPU – volle Kapazität: Es ist eine Lizenz für die Gesamtzahl der aktiven, physischen CPUs in jedem Computer erforderlich, auf dem das Produkt Backups oder Replikationen ausführt, sei es remote oder lokal. „CPU“ bezeichnet einen physischen Prozessor oder eine Zentraleinheit in einem bestimmten Computer, die die Logikschaltungen enthält, welche die Anweisungen der Programme eines Computers ausführen, und bezieht sich auf den „Sockel“, der einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten kann.

pro CPU – Teilkapazität: Eine Lizenz ist für alle aktiven, physischen CPUs erforderlich, auf denen das Produkt Backups oder Replikationen ausführt, sei es remote oder lokal. „CPU“ bezeichnet einen physischen Prozessor oder eine Zentraleinheit in einem bestimmten Computer, die die Logikschaltungen enthält, welche die Befehle der Programme eines Computers ausführen, und bezieht sich auf den „Sockel“, der einen oder mehrere Prozessorkerne enthalten kann.

pro Computer – volle Kapazität: Für alle aktiven Computer (entweder virtuell oder physisch), auf denen das Produkt Sicherungs- oder Replikationsaufgaben ausführt, sei es remote oder lokal, ist eine Lizenz erforderlich.

pro Computer – Teilkapazität: Für alle aktiven Computer, auf denen das Produkt Sicherungs- oder Replikationsaufgaben ausführt, sei es remote oder lokal, ist eine Lizenz erforderlich.

SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN UND SICH DADURCH GEBUNDEN FÜHLEN, ALS HÄTTEN SIE DIESE VEREINBARUNG SCHRIFTLICH UNTERZEICHNET. WENN SIE IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELN, GARANTIEREN SIE, DASS SIE BEFUGT SIND, DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIESE JURISTISCHE PERSON ZU AKZEPTIEREN.