Teilnahmebedingungen für das „Lunch & Learn in a Box“-Programm
Haftungsausschluss: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden zu Ihrer Erleichterung mithilfe einer Übersetzungssoftware übersetzt. Es wird keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Richtigkeit von Übersetzungen aus dem Englischen in eine andere Sprache übernommen. Der offizielle Text ist die englische Version der AGB. Etwaige Abweichungen oder Unterschiede, die bei der Übersetzung entstanden sind, sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung hinsichtlich der Einhaltung oder Durchsetzung. Sollten Fragen zur Richtigkeit der in den übersetzten AGB enthaltenen Informationen auftreten, beziehen Sie sich bitte auf die englische Version der AGB, die die rechtsverbindliche Version darstellt und immer Vorrang vor den übersetzten Versionen hat.
Führen Sie eine „Lunch & Learn“-Veranstaltung im Rahmen des „Lunch & Learn in a Box“-Programms (die „Lunch & Learn-Veranstaltung“) durch und erhalten Sie die in den Teilnahmebedingungen beschriebenen berechtigten Anreize und Fördermittel.
Mit der Teilnahme an diesem Programm erklären Sie sich hiermit einverstanden, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (die „Bedingungen“), die unter https://www.nakivo.com/de/resources/promo/nakivo-promotion-general-terms einsehbar sind, sowie die Datenschutzrichtlinie von NAKIVO, die unter https://www.nakivo.com/de/support/privacy-policy/ einsehbar ist (die „Datenschutzrichtlinie“), einzuhalten. Wenn Sie mit den Bedingungen und/oder der Datenschutzrichtlinie nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte nicht an dem Programm teil.
PROGRAMM-PERIOD
Startdatum: 1. April 2026.
Enddatum: 30. Juni 2026.
Programm-Übersicht
Die NAKIVO „Lunch & Learn“-Veranstaltung vor Ort soll NAKIVO-Partnern dabei helfen, ihr Umsatzwachstum voranzutreiben und die Nachfrage nach NAKIVO Backup & Replication und den dazugehörigen Produkten in ihren Märkten zu steigern. Im Rahmen der „Lunch & Learn“-Veranstaltung unterstützt NAKIVO seine Partner bei der Organisation, mit Marketinginhalten sowie durch eine teilweise Erstattung der Kosten.
Zweck
Dieses Dokument soll NAKIVO-Partner mit den Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung „Lunch & Learn“ vertraut machen. Partner, die sich für die „Lunch & Learn“-Veranstaltung anmelden möchten, müssen die in diesem Dokument dargelegten Teilnahmebedingungen lesen und akzeptieren.
Definitionen
- „Teilnehmer“ bezeichnet eine Person oder Organisation, die am Kauf oder Vertrieb von NAKIVO-Produkten interessiert ist oder bestehende Beziehungen zu NAKIVO als Endnutzer oder Vertriebspartner ausbauen möchte. Zur Klarstellung: Eine juristische Person gilt als ein einziger Teilnehmer, unabhängig davon, wie viele Personen bei der „Lunch & Learn“-Veranstaltung anwesend sind.
- „Lunch & Learn-Veranstaltung“ oder „Veranstaltung“ bezeichnet die gemeinsam mit dem Host geplante Offline-Veranstaltung und die damit verbundenen Aktivitäten. Lunch & Learn-Veranstaltungen können in folgenden Formaten organisiert werden:
- mit einem Distributor für bestehende/neue Partner;
- mit einem Vertriebspartner für bestehende/neue Kunden; und
- mit Vertriebs- und Technikmitarbeitern von Distributoren und Vertriebspartnern (Schulung).
- „Host“ bezeichnet das Unternehmen (Vertriebspartner oder Wiederverkäufer), das:
- über eine gültige Vertriebs- oder Wiederverkäufervereinbarung mit Nakivo verfügt und eine „Lunch & Learn“-Veranstaltung hostet; und
- die Anforderungen des NAKIVO-Partnerprogramms erfüllt.
- „Marketingmaterialien“ bezeichnet alle Begleitmaterialien, die von NAKIVO im Rahmen der „Lunch & Learn“-Veranstaltung erstellt und dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
Kriterien für die Zuschussfähigkeit
- Um an der „Lunch & Learn“-Veranstaltung teilnehmen zu können, muss der Host die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Er muss ein bestehender oder neu unter Vertrag genommener NAKIVO-Partner oder NAKIVO-Vertriebspartner sein;
- Er muss das Formular unter die Kurzform ausfüllen, um seine Teilnahme an der „Lunch & Learn“-Veranstaltung zu bestätigen; und
- Er muss diese Teilnahmebedingungen akzeptieren und einhalten.
- Die „Lunch & Learn“-Veranstaltung kommt für eine teilweise Erstattung von NAKIVO in Frage, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgt:
Vertriebspartner- Ausbau des Vertriebsnetzes von NAKIVO durch die Gewinnung neuer Vertriebspartner (gilt nur für autorisierte Vertriebspartner); und/oder
- Reaktivierung von Vertriebspartnern, die seit zwei aufeinanderfolgenden Quartalen oder länger keinen Kauf getätigt haben.
Vertriebspartner- Neukunden gewinnen: Lead-Generierung und Abschluss von Verkäufen mit potenziellen Kunden; und/oder
- Bestehende Kunden weiterentwickeln, Upselling betreiben und/oder binden.
- Die „Lunch & Learn“-Veranstaltung sollte vom Veranstalter gemeinsam mit den Vertriebs- und Marketingteams von NAKIVO geplant werden und muss vorab von NAKIVO genehmigt werden.
Verfahren
1. Veranstaltungsplanung in Zusammenarbeit mit NAKIVO;
2. Einholung der Genehmigung;
3. Durchführung der „Lunch & Learn“-Veranstaltung;
4. Ergebnisse und Nachweis der Durchführung;
5. Beantragung der Kostenerstattung;
6. Zahlungseingang.
Bei Fragen zu einem der Schritte sollte sich der Veranstalter an seinen NAKIVO-Channel-Manager oder Channel-Event-Manager wenden, der ihn durch das Verfahren zur Erlangung einer Teilrückerstattung für die „Lunch & Learn“-Veranstaltung begleitet.
Anreize und Finanzierung
- Die Hosts sollten die „Lunch & Learn“-Veranstaltung alle zwei Quartale planen, sofern keine Einschränkungen oder andere besondere Bedingungen aufgrund der jeweiligen Marktanforderungen vorliegen.
- NAKIVO erstattet 50 % der Kosten für das „Lunch & Learn“-Ereignis auf Grundlage der vorgelegten Rechnungen.
- Die Mindestteilnehmerzahl für die Ereignisse muss 5 Unternehmen betragen.
- Hosts von Ereignissen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den obligatorischen 5 Organisationen einen Bonus von 25 $ (20 EUR, 15 GBP) für jede vertretene Organisation zu erhalten. In diesem Fall kann die Veranstaltung 10-15 Teilnehmer (Unternehmen) umfassen.
- Die Anzahl der „Lunch & Learn“-Ereignisse, die im Rahmen dieses Programms teilweise von NAKIVO finanziert werden können, ist auf 50 pro Quartal begrenzt. Die Anzahl der „Lunch & Learn“-Ereignisse, die von einem einzelnen Host ausgerichtet werden können, ist auf 2 pro Quartal begrenzt.
- Die „Lunch & Learn“-Veranstaltung kann in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern organisiert werden, wobei jedoch nicht mehr als drei Anbieter pro Ereignis beteiligt sein dürfen. In diesem Fall werden die Kosten des Ereignisses zu gleichen Teilen auf alle Veranstalter aufgeteilt.
- Die Höhe der Kostenerstattung durch NAKIVO muss für jede „Lunch & Learn“-Veranstaltung mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorab genehmigt werden. Wird die Veranstaltung abgebrochen, das Datum um mehr als 14 Tage verschoben und/oder der Veranstaltungsort geändert, muss der Host erneut eine Genehmigung für die Veranstaltung beantragen. Genehmigte Mittel, die für eine genehmigte Veranstaltung nicht in Anspruch genommen werden, verfallen automatisch, wenn die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Datum stattfindet.
Was nicht abgedeckt ist
- Marketingaktivitäten ohne ordnungsgemäßen Nachweis der Durchführung und der Kosten;
- Reisen zu oder von Ereignissen;
- Kosten der Unterkunft;
- Steuerbezogene Ausgaben; und
- Alles, was nichts mit NAKIVO zu tun hat.
1. Planung
Zur Planung der gemeinsamen „Lunch & Learn“-Veranstaltung mit NAKIVO sollte der Host die folgenden Schritte befolgen:
- Füllen Sie das Formular unter Kurzform aus, um die Teilnahme an der „Lunch & Learn“-Veranstaltung zu bestätigen.
Führen Sie ein Gespräch mit dem NAKIVO-Channel-Manager und dem Event-Manager, um die vorläufigen Details der „Lunch & Learn“-Veranstaltung zu besprechen. Folgende Aspekte müssen dabei erörtert werden:
- Art der Veranstaltung;
- Datum;
- Zielgruppe;
- Voraussichtliche Teilnehmerzahl;
- Voraussichtliche Anzahl der Vertreter der Teilnehmer bei der „Lunch & Learn“-Veranstaltung;
- Budget;
- Vortragszeit für NAKIVO;
- Veranstaltungsort;
- Werbegeschenke;
- Für die Veranstaltung benötigte Marketinginhalte;
- Aktivitäten im Vorfeld der Veranstaltung, um mehr Teilnehmer zu gewinnen; und
- Weitere Aktivitäten im Land im Anschluss an die Veranstaltung, wie Webinare, E-Mail-Kampagnen, Telemarketing-Kampagnen und Social-Media-Beiträge.
2. Anwenden auf die Zulassung
Um eine Genehmigung für ein Ereignis zu beantragen, muss der Veranstalter eine E-Mail mit detaillierten Informationen zur „Lunch & Learn“-Veranstaltung an seinen NAKIVO-Channel-Manager und den Channel-Event-Manager senden (siehe „Planung“). NAKIVO prüft die Anwendung auf der Grundlage der von dem Host bereitgestellten Informationen. Wenn der Host eine bereits genehmigte „Lunch & Learn“-Veranstaltung ändert, muss er die Anwendung mit den Änderungen erneut bei NAKIVO zur erneuten Genehmigung einreichen. NAKIVO behält sich das Recht vor, vor Erteilung der Genehmigung zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen anzufordern.
3. Erhalt der Genehmigung
NAKIVO prüft und bewertet die Anwendung für die Durchführung einer „Lunch & Learn“-Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Antragseingangs. Sobald die Anwendung für die Durchführung einer „Lunch & Learn“-Veranstaltung ohne Auflagen oder unter bestimmten Bedingungen genehmigt oder abgelehnt wurde, informieren wir den Host per E-Mail über die Entscheidung von NAKIVO.
NAKIVO betrachtet eine mündliche Genehmigung in keiner Weise als verbindlich. Der Host darf keine „Lunch & Learn“-Veranstaltung durchführen, bevor diese nicht schriftlich von NAKIVO genehmigt wurde.
4. Durchführung der „Lunch & Learn“-Veranstaltung
Der Host ist für die Buchung des Veranstaltungsortes für das „Lunch & Learn“-Event, die Beauftragung eines Catering-Unternehmens, die Organisation eines Unterhaltungsprogramms sowie die Durchführung weiterer marketingbezogener Aktivitäten verantwortlich.
NAKIVO stellt Marketingmaterialien, Marketinginhalte und Werbegeschenke mit Markenlogo zur Verfügung, sofern dies im Rahmen des Planungsprozesses mit dem Host einvernehmlich vereinbart wurde.
5. Ergebnisse und Ausführungsnachweis
Nach erfolgreichem Abschluss der genehmigten „Lunch & Learn“-Veranstaltung muss der Host NAKIVO die Ergebnisse und einen Nachweis über die Durchführung der Veranstaltung vorlegen, um den vereinbarten Erstattungsbetrag geltend machen zu können.
NAKIVO erwartet, dass die „Lunch & Learn“-Veranstaltung zu Ergebnissen führt, die umsetzbar sind und monetarisiert werden können. Der Veranstalter muss die Ergebnisse und den Nachweis über die Durchführung innerhalb von 15 Tagen nach Ende der „Lunch & Learn“-Veranstaltung einreichen, indem er diese per E-Mail an seinen NAKIVO-Channel-Manager und Channel-Event-Manager sendet.
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
- Visuelle Dokumentation der Ergebnisse der „Lunch & Learn“-Veranstaltung (Fotos und Videos der Veranstaltung);
Die endgültige Teilnehmerliste der „Lunch & Learn“-Veranstaltung mit folgenden Angaben: Firmennamen der Teilnehmer, Vor- und Nachnamen sowie Berufsbezeichnungen der Vertreter der Teilnehmer, geschäftliche E-Mail-Adressen der Teilnehmervertreter (öffentliche E-Mail-Domains wie Yahoo, Gmail, Hotmail usw. sind für das Programm nicht zulässig), Firmenname, geschäftliche Telefonnummer und Land (sofern dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen zulässig ist).
Der Liste müssen ausreichende Nachweise über die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer und zum Versand von Marketingmitteilungen beigefügt sein.
Der Veranstalter und NAKIVO agieren in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Teilnehmer als unabhängige Verantwortliche.
Der Host muss vor oder während der Veranstaltung von jedem Teilnehmer eine gültige, ausdrückliche Einwilligung einholen für:
- die Teilung von Teilnehmerdaten mit NAKIVO,
- die Verarbeitung dieser Daten von NAKIVO für Marketing- und Werbemitteilungen im Anschluss an die Veranstaltung in Bezug auf seine Produkte und Dienstleistungen.
Eine solche Einwilligung muss:
a) NAKIVO ausdrücklich nennen,
b) den Marketingzweck klar beschreiben,
c) durch eine aktive Handlung (z. B. ein Kontrollkästchen) eingeholt werden,
d) nicht an die Teilnahme an Ereignissen oder an Dienstleistungen geknüpft sein.
Der Host hat NAKIVO ausreichende Nachweise darüber vorzulegen, dass: eine gültige Einwilligung eingeholt wurde, der Wortlaut der Einwilligung mit dem hier genehmigten Text übereinstimmt, die Art der Einholung, der Nachweis einer aktiven Zustimmung sowie die Speicherung und Abrufbarkeit der Einwilligungsprotokolle.
NAKIVO behält sich das Recht vor:
1. Teilnehmerdaten abzulehnen, denen keine ausreichenden Nachweise für eine gültige Einwilligung beigefügt sind;
2. das Löschen unrechtmäßig erhobener Daten zu verlangen;
3. die Zusammenarbeit im Falle der Nichteinhaltung zu beenden.
GENEHMIGTER WORTLAUT DER EINWILLIGUNG:
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten mit NAKIVO geteilt werden und dass NAKIVO mich nach den Ereignissen mit Marketingmitteilungen zu seinen Produkten und Dienstleistungen kontaktieren darf. Mir ist bewusst, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
- Rechnungen von Dritten und sonstige Unterlagen, die in direktem Zusammenhang mit dem „Lunch & Learn“-Ereignis stehen und die NAKIVO möglicherweise anfordert.
6. Beantragung der Rückerstattung
Um von NAKIVO eine Teilerstattung der Kosten für die Lunch & Learn-Veranstaltung zu erhalten, muss der Host der Veranstaltung eine Rechnung per E-Mail an seinen NAKIVO Channel Manager mit den erforderlichen Details für eine Überweisung senden. Anhand der erhaltenen Unterlagen (wie in Abschnitt 5 Ergebnisse und Ausführungsnachweis beschrieben) stellt NAKIVO fest, ob der Host der Veranstaltung die Anforderungen erfüllt. Kommt NAKIVO zu dem Schluss, dass der Host der Veranstaltung alle Anforderungen vollständig erfüllt hat, wird der vereinbarte Teilerstattungsbetrag schriftlich zur Auszahlung freigegeben. Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl der jeweiligen Lunch & Learn-Veranstaltung um 50 % oder weniger als die vereinbarte und von NAKIVO genehmigte Teilnehmerzahl, kann NAKIVO beschließen, die Aktivität nicht oder nur einen Teil der ursprünglich vereinbarten Summe zu finanzieren.
7. Zahlungseingang
Die Zahlungen für die „Lunch & Learn“-Veranstaltung erfolgen auf der Grundlage des genehmigten Betrags. Alle zusätzlichen Kosten der „Lunch & Learn“-Veranstaltung, die über den vereinbarten Betrag hinausgehen, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Veranstalters. NAKIVO leistet die Zahlung innerhalb von 60 Tagen nach Genehmigung des vom Veranstalter eingereichten Erstattungsantrags. Sollte der Veranstalter die Zahlung per Überweisung nicht innerhalb dieses Zeitraums erhalten haben, sollte er sich an seinen NAKIVO-Channel-Manager wenden.
8. Zahlung
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung. Der Veranstalter muss NAKIVO alle angeforderten Finanz- und Bankdaten zur Verfügung stellen, damit eine Zahlung erfolgen kann. Werden diese Informationen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch NAKIVO bereitgestellt, kann dies zum Verfall der dem Veranstalter von NAKIVO geschuldeten Beträge führen.
Etwaige Ansprüche bezüglich der Zahlungssumme müssen spätestens dreißig (30) Tage nach Erhalt der Zahlung schriftlich (unter Angabe der aktuellen Kontaktdaten des Veranstalters) bei NAKIVO eingehen. Erhält NAKIVO innerhalb dieser Frist von dreißig (30) Tagen keine schriftliche Mitteilung, gilt dies als Verzicht des Veranstalters auf solche Ansprüche. Die Entscheidungen von NAKIVO hinsichtlich der genehmigten „Lunch & Learn“-Veranstaltung und der Höhe der Zahlungen liegen im alleinigen Ermessen von NAKIVO. Alle Entscheidungen sind endgültig.
In den geleisteten Zahlungen sind keine Steuern enthalten. Der Host ist für die Entrichtung aller Steuern verantwortlich, die sich aus den für die „Lunch & Learn“-Veranstaltung erhaltenen Zahlungen ergeben. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der „Lunch & Learn“-Veranstaltung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Prüfung
Der Host der Veranstaltung muss alle relevanten Unterlagen, die sich auf die Lunch & Learn Veranstaltung und die damit verbundenen Marketingaktivitäten beziehen, 3 Jahre lang ab dem Datum des Eingangs des Teilerstattungsbetrags per Überweisung aufheben. NAKIVO behält sich das Recht vor, eine Prüfung der Leistungs- und Ausführungsnachweise mit oder ohne Begründung durchzuführen. Sollte NAKIVO sich zu einer solchen Prüfung entschließen, hat der Host der Veranstaltung alle relevanten Unterlagen NAKIVO zur Verfügung zu stellen.
10. Zusicherungen und Garantien
Der Host versichert und gewährleistet, dass:
a. er über das Recht, die Befugnis und die Vollmacht verfügt, an der Organisation und Durchführung der „Lunch & Learn“-Veranstaltung mitzuwirken und die entsprechenden Bedingungen zu erfüllen;
b. die Leistung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung der „Lunch & Learn“-Veranstaltung keine Vereinbarungen mit Dritten verletzt und streng im Einklang mit den Programmbedingungen steht;
c. Die Leistung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung der „Lunch & Learn“-Veranstaltung und der damit verbundenen Marketingaktivitäten erfolgt in Übereinstimmung mit allen geltenden Standards, Gesetzen, Vorschriften und Regeln;
d. Die mit der Durchführung der „Lunch & Learn“-Veranstaltung verbundenen Marketingaktivitäten verletzen oder missbrauchen keine Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken oder sonstigen Schutzrechte Dritter; und
e. Die „Lunch & Learn“-Veranstaltung und die damit verbundenen Marketingaktivitäten werden auf professionelle, rechtmäßige und ethische Weise durchgeführt und enthalten keine verleumderischen, irreführenden, sachlich falschen oder täuschenden Aussagen oder Praktiken.
f. Der Host hat davon abzusehen, den Teilnehmern übermäßige Bewirtung oder Geschenke zu gewähren, die als Bestechung oder ungerechtfertigter Vorteil wirken oder wahrgenommen werden könnten.
11. Keine Garantien
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Bestimmungen lehnt NAKIVO ausdrücklich alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien ab, wie z. B. Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Dies gilt auch für alle stillschweigenden Garantien, die sich von der Leistung, dem Handel, dem Handelsbrauch, dem Fehlen von Fehlern, der zufriedenstellenden Bedingung oder der Qualität ableiten.
12. Entschädigung
Der Host verpflichtet sich, NAKIVO auf dessen Verlangen hin von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Kosten, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Schäden (einschließlich Anwaltskosten und -honoraren) Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten (zusammenfassend „Ansprüche“), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Leistung des Veranstalters im Rahmen der „Lunch & Learn“-Veranstaltung ergeben, einschließlich aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit der „Lunch & Learn“-Veranstaltung und den damit verbundenen Marketingaktivitäten geltend gemacht werden, oder die sich aus dem Versäumnis des Veranstalters ergeben, eine gültige Einwilligung gemäß Ziffer 5 dieser Vereinbarung einzuholen oder die geltenden Gesetze zur Datensicherheit einzuhalten.
13. Begrenzung der Haftung
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haftet keine der Parteien für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, Strafschadensersatz, besondere oder exemplarische Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung oder ihrer Erfüllung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen. Dieser Ausschluss gilt unabhängig von der Rechtstheorie, auf die sich ein Anspruch auf solche Schäden stützt, und unabhängig davon, ob die Parteien auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden, ob solche Schäden vernünftigerweise vorhersehbar waren oder ob die Anwendung des Ausschlusses dazu führt, dass ein Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Entschädigungsverpflichtungen des Hosts, die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von NAKIVO oder vorsätzliches Fehlverhalten.
14. Geistiges Eigentum
NAKIVO gewährt dem Event-Host eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht abtretbare, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Marketingmaterialien ausschließlich im Zusammenhang mit dem von NAKIVO genehmigten Lunch & Learn-Ereignis und den damit verbundenen Marketingaktivitäten. Event-Hosts dürfen die Marketingmaterialien nicht ändern. Mit Ausnahme der ausdrücklich an den Event-Host lizenzierten Rechte behält sich NAKIVO alle Rechte, Titel und Interessen an den Marketingmaterialien (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) vor.
15. Sonstiges
Die Teilnahme an der „Lunch & Learn“-Veranstaltung und den damit verbundenen Marketingaktivitäten ist freiwillig. Die Teilnahme an der „Lunch & Learn“-Veranstaltung und den damit verbundenen Marketingaktivitäten begründet weder ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Vertretungsverhältnis noch entsteht dadurch ein Franchiseverhältnis. Weder der Veranstalter noch einer seiner Vertreter darf im Namen von NAKIVO Zusicherungen, Gewährleistungen oder Versprechen abgeben. Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, bei der Organisation der „Lunch & Learn“-Veranstaltung alle geltenden lokalen, Landes- und Bundesgesetze sowie Vorschriften einzuhalten, die seine Aktivitäten betreffen.
16. Haftungsausschluss
NAKIVO behält sich das Recht vor, die „Lunch & Learn“-Veranstaltung jederzeit und nach eigenem Ermessen abzubrechen oder die Anforderungen für die „Lunch & Learn“-Veranstaltung, die damit verbundenen Marketingmaßnahmen oder den Prozentsatz der Teilrückerstattung zu ändern.